Unter diesem Titel fand am 12. Mai 2014 eine Fachtagung im Kardinal König Haus in Wien statt.
Sie wurde von IVS Wien (Interessenvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung) und dem VertretungsNetz (Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung) veranstaltet.
Vor dem Hintergrund der umzusetzenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in Artikel 12 gleiche Anerkennung vor dem Recht vorsieht, diskutierten die 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dafür notwendige Rahmenbedingungen.
Die UN-Konvention hält demnach fest, dass die Vertragsstaaten geeignete Rahmenbedingungen schaffen müssen, damit Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen. Dies natürlich unter Sicherstellung des Schutzes vor Missbrauch.
Die Unterstützte Entscheidungsfindung wird in einigen Ländern bereits als Alternative zu Formen der stellvertretenden Entscheidung eingesetzt. Da Schweden und Kanada auf diesem Gebiet Vorreiterrolle einnehmen, waren Experten aus diesen beiden Ländern zu Impulsvorträgen eingeladen. Anschließend fanden Arbeitsgruppen und Diskussionen unter reger Beteiligung von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern statt.
Anhand von konkreten Beispielen wurden die derzeitige gesetzliche Situation in Österreich, die nötigen Änderungen sowie die Hindernisse auf dem Weg zur Selbstbestimmung erörtert und mit den jeweiligen Regelungen in den beiden Pionierländern verglichen.
In Kanada und Schweden ist die Sachwalterschaft tatsächlich – wie es auch in Österreich gesetzlich vorgesehen wäre – lediglich das allerletzte Mittel. Hierzulande hingegen steigt nicht nur die Zahl der Sachwalterschaften kontinuierlich enorm an, mehr als die Hälfte von diesen werden für alle Angelegenheiten ausgesprochen. Es hat den Anschein, dass kaum geprüft wird, in welchem konkreten Bereich die Unterstützung nötig ist.
In der österreichischen Praxis wird die Notwendigkeit rechtlicher Absicherung in Haftungsfragen offenbar höher eingeschätzt als das Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Das kürzlich gestartete Modellprojekt „Clearing Plus – Unterstützung zur Selbstbestimmung“ soll auch in Österreich Unterstützte Entscheidungsfindung erproben.
Die Frage, ob das österreichische Sachwalterschaftsrecht, wenn es voll gelebt würde, bereits gute Rahmenbedingungen vorsieht und wie weit dieses mit den Vorgaben der UN-Konvention vereinbar ist oder nicht, wurde kontrovers diskutiert und die Ansichten darüber gehen weit auseinander.
Nun steht Interessierten eine umfassende Tagungsdokumentation bestehend aus Videos der Vorträge (im englischen Original mit deutscher Simultanübersetzung) sowie Ergebnissen der Arbeitsgruppen und zusätzlichem Informationsmaterial auf der IVS Homepage zur Verfügung.