Im Begutachtungsverfahren bei Reform des Sachwalterrechts mitgestalten

Eine wichtige Rolle wird den bisherigen Sachwaltervereinen zukommen, die zukünftig „Erwachsenenschutzvereine“ heißen werden.

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Nach jahrelanger Diskussion und Kritik an Mängeln der bisherigen Umsetzung des 30 Jahre alten Sachwalterrechts stellte Justizminister Brandstetter im Juli 2016 endlich die Reform und den Begutachtungsentwurf eines neuen Gesetzes der Öffentlichkeit vor.

Mit dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz sollen zukünftig Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfen mehr in den Mittelpunkt rücken. Die automatische Einschränkung der Geschäftsfähigkeit wird der Vergangenheit angehören und die rechtliche Handlungsfähigkeit bleibt bis auf Ausnahmen grundsätzlich erhalten. Alltägliche Geschäfte oder Verträge können bei tatsächlicher Erfüllung auch abgeschlossen werden, wenn die Person nicht vollständig entscheidungsfähig ist. Die Unterstützung durch das soziale Umfeld und selbstgewählte Formen haben Vorrang.

Die Vertretung basiert auf vier Säulen

Vorsorgevollmacht sowie gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Berichtspflichten und gerichtliche Kontrolle sind vorgesehen.

Die ErwachsenenvertreterInnen und das Gericht sollen nicht mehr anstelle der zuständigen Träger der Sozial- und Behindertenhilfe Aufgaben von sozialer Arbeit übernehmen müssen. Gerichtliche Maßnahmen der sogenannten Rechtsfürsorge werden wieder auf den Kernbereich zurückgeführt.

Eine Befristung auf drei Jahre bei gesetzlicher und gerichtlicher Erwachsenvertretung soll zu konsequenter Beendigung unnötiger Vertretungen führen. Die Vertretungsbereiche, in denen der/die ErwachsenenvertreterIn handeln kann, müssen genau beschrieben sein, damit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt und Entscheidungshilfen nur so lange angeboten werden, wie wirklich benötigt. Eine Vertretung für alle Angelegenheiten wird der Vergangenheit angehören.

Persönlichkeitsrechte werden gestärkt: Entscheidung von StellvertreterInnen beispielsweise bei Eheschließung oder Errichtung eines Testaments sind ausgeschlossen. Spezielle Bestimmungen im Bereich der Personensorge zielen ebenfalls auf mehr Autonomie und Selbstbestimmung ab.

Eine wichtige Rolle wird den bisherigen Sachwaltervereinen zukommen, die zukünftig „Erwachsenenschutzvereine“ heißen werden. Die Beratungsstellen werden eine koordinierende Rolle bei der Klärung möglicher Vertretungen erhalten, die Gerichte treffen weiter die notwendigen Entscheidungen. Im Vorfeld wird verpflichtend eine Abklärung durch den Erwachsenenschutzverein erfolgen, ob eine Alternative möglich ist oder tatsächlich ein Vertretungsmodell in Frage kommt.

Neu hinzu kommt die Möglichkeit, selbstbestimmt eine VertreterIn zu wählen. Eine Form der verpflichtenden Abklärung wird auch im Verfahren der Erneuerung der Erwachsenenvertretung erfolgen. Aber auch bei Beratung, der Errichtung und der Registrierung einzelner Modelle werden den Erwachsenenschutzvereinen neue Aufgaben zugeordnet.

Der Begutachtungsentwurf des Erwachsenenschutz-Gesetzes führt zu weitreichenden Änderungen und Neuerungen. Dementsprechend umfangreich sind Gesetzestext (40 Seiten) und Erläuterungen (nochmals 83 Seiten), die auf der Homepage des Justizministeriums verfügbar sind.

Texte in leicht verständlicher Version

Bereits im Vorfeld der Beratungen zur Reform hat das Justizministerium vorbildhaft und ganz im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention neben Organisationen auch viele Menschen mit Beeinträchtigungen eingebunden, eigene Besprechungen organisiert und Texte in leicht verständlicher Version ausgearbeitet.

Folgerichtig stellt das Justizministerium eine Version des Begutachtungsentwurfs in einfacher Sprache mit den wichtigsten Elementen der Reform (auf 8 Seiten) zur Verfügung.

Im Zuge der Begutachtung des Entwurfes für das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz können gemäß Aussendung des Justizministeriums alle Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme bis 12. September 2016 an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at abgeben.

Auf der Homepage des Parlaments stehen alle Unterlagen zur Verfügung und informieren über den aktuellen Stand der parlamentarischen Bearbeitung. Stellungnahmen erreichen auch alle Abgeordneten zum Nationalrat und sind öffentlich einsehbar.

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