Ein Gericht im US-amerikanischen Washington D.C. hat einem gehörlosen Haftinsassen Schadenersatz zugesprochen.
Er konnte sich nach seiner Inhaftierung mehr als 50 Tage lang im Gefängnis nicht verständigen, da ihm das Gefängnis keinen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stellte.
Der Mann konnte sich weder mit seinem Arzt, noch mit seinem Therapeuten, Gefängnismitarbeitern oder anderen Insassen verständigen.
Er musste wegen tätlicher Beleidigung bei einer häuslichen Auseinandersetzung eine Gefängnisstrafe verbüßen. Das Gefängnis war davon ausgegangen, dass „Lippenlesen und das Austauschen schriftlicher Nachrichten“ als Kommunikationsmittel ausreichend seien.
„Die Verantwortlichen zuckten im übertragenen Sinne mit ihren Schultern und saßen auf ihren Händen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann sagte vor Gericht, er sei sehr verwirrt gewesen und habe nicht gewusst, was im Gefängnis passiert, da er nicht informiert wurde.
Das Gericht befand, dass sowohl der Distrikt als auf das Gefängnis gegen das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz (Americans with Disabilities Act – ADA) sowie das Rehabilitationsgesetz verstoßen haben. Die Höhe des Schadenersatzes wird eine Jury zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Bereits im März 2015 erregte ein Fall für Aufsehen, bei dem ein gehörloser Mann wochenlang unschuldig in einem US-Gefängnis saß, weil man ihm keinen Dolmetscher besorgt hatte.