Immer mehr Gruppenpraxen – sind sie auch barrierefrei?

Eine stichprobenartige Überprüfung durch BIZEPS soll zeigen, inwieweit gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
BilderBox.com

Im Jänner 2017 eröffnete die 100. Wiener Gruppenpraxis, die einen Vertrag mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) abgeschlossen hat.

 „Gab es zum Jahresbeginn 2013 wienweit 67 Gruppenpraxen, waren es am 1. Jänner 2016 bereits 89. Im Jänner 2017 wird es in Wien insgesamt 101 Gruppenpraxen geben“, gab die WGKK bekannt.

Wofür gibt es Gruppenpraxen?

Gruppenpraxen ermöglichen durch längere Öffnungszeiten und mehrere Ärztinnen bzw. Ärzte an einem Ort eine umfassendere medizinische Versorgung.

BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben setzt sich seit langem und konstant dafür ein, dass Gruppenpraxen barrierefrei sind. Hier muss man sich vor Augen führen, dass Barrierefreiheit mehr bedeutet als nur stufenlos betretbar. Es beinhaltet zum Beispiel ausreichend große Toiletten und Aufzugskabinen, Informationen über die Höhe der Behandlungsliegen, Gebärdensprachkenntnisse und einiges mehr. Konkret wurde dies auch im § 342 ASVG Abs. 1 Z9 festgeschrieben.

„Unser jahrelanger Kampf für Barrierefreiheit in diesem Bereich hat gezeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht detailliert und weitreichend genug formuliert sind. Wir werden im 1. Quartal 2017 mit stichprobenartig Gruppenpraxen prüfen, inwieweit diese tatsächlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen“, so Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich