Immer wieder Menschenrechte unter Kostenvorbehalt?

Am 28. August 2016 hat die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, an einem stillen Gedenken und einem Gottesdienst zur Erinnerung an die Opfer der NS-Patientenmorde in Berlin teilgenommen.

Sigrid Arnade
ISL

Zunächst wurden weiße Rosen am Mahnmal T4 in der Berliner Tiergartenstraße niedergelegt. Anschließend fand in der St. Matthäus-Kirche ein interreligiöser Gottesdienst mit evangelischen, katholischen und jüdischen TheologInnen statt. Hierzu hat Sigrid Arnade den kobinet-nachrichten ihre persönlichen Betrachtungen zur Verfügung gestellt. 

Persönliche Betrachtungen von Dr. Sigrid Arnade

Einige Fakten im Zusammenhang mit der Ermordung von über 300.000 chronisch kranken und behinderten Menschen wurden benannt, so auch das Argument für die Morde, dass der Staat sich diese „Kostenfaktoren“ nicht leisten könne. Da horchte ich auf und dachte daran, dass die Kosten auch in der gegenwärtigen Debatte um das Bundesteilhabegesetz angeführt werden, um behinderten Menschen ihre Menschenrechte vorzuenthalten.

Aber zurück zum Gedenken: Diese dunklen Zeiten der NS-Diktatur sind glücklicherweise vorbei, so dass wir uns mit Schaudern und vielleicht auch ein wenig Scham erinnern können und in unserem hektischen Alltag kurz innehalten. Die Rede war von den Opfern, den Tätern, den Familien, den Mitmenschen. Gesprochen wurde in den Reden auch von Respekt und Würde, von der Behindertenrechtskonvention, von Inklusion und sogar vom Bundesteilhabegesetz.

Da war sie wieder, die Verbindung vom damals zum heute. Damals mussten Menschen aus Kostengründen sterben. Heute wird behinderten Menschen aus Kostengründen das zentrale Menschenrecht der freien Wahl von Wohnort und Wohnform vorenthalten. Als sei es selbstverständlich, dass für Menschen mit Behinderungen nicht dieselben Menschenrechte gelten und realisiert werden wie für alle anderen BürgerInnen dieses Landes.

Auf der Rückfahrt habe ich an diejenigen gedacht, die heute im Brustton der Überzeugung behaupten, es sei zu teuer, alle Menschenrechte für behinderte Menschen umzusetzen, und ich habe mich gefragt, welche Rolle diese Frauen und Männer wohl vor 75 Jahren gespielt hätten.

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Ein Kommentar

  • Neben dem Kostenargument gibt es noch viel Schlimmeres: Absichtliches, ja genüssliches Missachten der Menschenrechte. Das Beispiel: Das Bildungsministerium hat in Sachen Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache soeben einen Bescheid herausgegeben, aus dem man ablesen kann, dass manchen Leuten in diesem Ministerium ganz egal ist, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Die Beamten der armen Frau Bundesministerin Hammerschmid teilen ganz Österreich mit, dass es ihnen wurscht ist, dass sie die sprachlichen Menschenrechte der Gehörlosen verletzen. Noch besser: Sie tun es mit Absicht, unter vollem Bewusstsein. Und sie verhöhnen auch noch die Gehörlosen mit „Ätschipetsch, Ihr könnt Euch vor Gericht nicht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte berufen, weil sie nicht innerstaatliches Recht ist.“ Der zuständige Herr Sektionschef und seine ausführenden Beamt_innen, sowie die für den Bescheid verantwortliche Ministerin können daher ab sofort als Menschenrechtsverletzer_innen bezeichnet werden.