Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich in Deutschland beschlossen

In bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen müssen bis spätestens 15. März 2022 geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe.

So lautet ein am 10. Dezember 2021 im deutschen Bundestag gefasster Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, der auch vom Bundesrat bestätigt wurde.

Link zu weiteren Infos zum beschlossenen Gesetz des Deutschen Bundestages

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