Oliver Scheiber, seinerseits Richter und im Kabinett der Justizministerin, Dr. Maria Berger, tätig, nimmt in einem Kommentar im Falter Stellung und spart nicht mit klaren Worten.
Wie BIZEPS bereits berichtete wird in Tirol der Wunsch einer blinden Frau diskutiert, die Richterin zu werden will. Oliver Scheiber, Richter, Vorsteher des Bezirksgerichtes Bruck a.d. Leitha und tätig im Kabinett des Justizministeriums, berichtet: „Viele Menschen auch innerhalb der Justiz können sich Blinde als Richter immer noch nicht vorstellen.“
„Besonders enttäuschend ist es wenn – wie jüngst geschehen – ausgerechnet der Vorsitzende der Gewerkschaft der österreichischen Richter und Staatsanwälte mit einer ablehnenden Haltung in die Medien stürmt“, hält Scheiber fest.
Er finde, dass blinde Menschen im Richterberuf nichts besonders sein sollen, so können beispielsweise in Deutschland „Blinde längst als Richter arbeiten. Doch Österreich ist anders.“
Im Falter-Kommentar geht er auch grundsätzlich auf die Hintergründe der Diskussion ein: „In Sachen Behindertengleichstellung scheinen viele die in den letzten zehn Jahren geschaffenen Gesetze verschlafen zu haben.“ Scheiber verweist auf die diversen Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, oder auch den Art. 7 in der Bundesverfassung der besagt, dass niemand auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Abschließend stellt er fest: „Nicht nur aufgeklärtes Denken, auch die Gesetzeslage gebietet es also, körperbehinderten Menschen gleiche Berufschancen einzuräumen.“ Auf den konkreten Einzelfall in Tirol bezogen bekräftigt Scheiber, dass gerade die Justiz ihr den Wunsch Richterin zu werden nicht verweigern darf.
wolfgang,
21.07.2007, 21:00
Es gibt auch unter den sehenden genug, die mit Blindheit geschlagen sind und auch Richter geworden sind.Ich würde es als Revolution im Justizwesen sehen, wenn es dieser couragierten Frau gelingen würde, sich als Richterin betätigen zu können.Aber unser Vater Staat hält sich leider auch nicht immer an die von ihm vorgegebenen Gesetze.(Gleichstellung,Diskriminieren)ecetera.Aber wie sagt man so schön bei uns A….backen zusammen und durch.
hanbal,
11.06.2007, 09:06
Allerdings sollte die Dame nie als Einzelrichterin tätig sein. Es gibt schon genug gesunde Richter, die wichtige Dinge in den Akten übersehen. In einem Senat, wo sie auf den Tonfall der Angeklagten, Zeugen etc. achten kann, wäre sie sehr gut aufgehoben.
Franz Werfel,
07.06.2007, 10:36
Da andere Richter die Fehlentscheidung gegen behinderte Menschen mittragen sieht man, daß die Privilegien dieses Berufsstandes völlig unverdient sind.
Gertrude Sladek,
02.06.2007, 23:08
Ein klares und unumstößliches richterliches Urteil und in diesem Sinne: „Fröhliches Erwachen good old Austria!“ Herzlichen Dank an Herrn Oliver Scheiber!