In letzter Minute verhindert!

Das Ziel der 54. ASVG-Novelle war die "Einbeziehung aller Erwerbseinkommen" in die Pflichtversicherung. Am 7. November 1997 wurde diese Novelle vom Nationalrat beschlossen.

BIZEPS hat kurz vor der Beschlußfassung erfahren, daß diese Pensionsreform gravierende Verschlechterungen für PflegegeldbezieherInnen zum Inhalt hat.

Konkret bedeutet dies für Menschen, die Hilfe und Unterstützung benötigen und hierfür Persönliche Assistenz brauchen eine drastische Steigerung ihrer Kosten.

Die Salzburger Nachrichten meldeten: „Umverteilung funktioniert: Behinderte sanieren ASVG“.

Doch geplant war bei dieser ASVG-Novelle aber ganz etwas anderes. Es sollten jene UnternehmerInnen „erwischt“ werden, die unter optimaler Ausnutzung der Gesetze kaum Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen.

Unsere Versuche im Parlament diese Härte zu verhindern, scheiterten trotz intensiver Gespräche mit den BehindertensprecherInnen fast aller Parteien.

Ein Abänderungsantrag von LIF-Sozialsprecher, Abgeordneten Volker Kier, Persönliche Assistentinnen auszunehmen, fand keine Zustimmung. SPÖ und ÖVP zeigten sich über diese ungeplante Auswirkung überrascht, sahen sich aber andererseits außerstande, innerhalb von zwei Tagen Änderungen vorzunehmen.

Die Palette der Reaktionen reichte vom Vertrösten auf die nächste ASVG-Novelle bis zur Aussage der Sozialministerin, daß „kein Beistrich“ geändert werde und man sich erst einmal die Auswirkungen ansehen muß.

Auch realitätsferne und bürokratische Ideen, wie z. B. jene der Grünen nach einer Abdeckung der Arbeitgeberbeiträge durch Mittel des Sozialministeriums, tauchten auf und verschwanden wieder in der Versenkung.

In intensiven Verhandlungen mit dem Sozialministerium konnten wir nach der Beschlußfassung doch noch eine Änderung erzielen. Unsere intensive Überzeugungsarbeit führte noch kurz vor Weihnachten zu einer positiven Lösung.

Per Erlaß vom 19. Dezember 1997 hat das Sozialministerium festgestellt, daß es sich bei dem von uns vorgelegten „Freien Dienstvertrag“ um einen Vertrag zwischen „Privaten“ handelt.

Persönliche AssistentInnen, die unter der Geringfügigkeitsgrenze von ATS 3.830,- verdienen, unterliegen auch in Zukunft keiner Versicherungspflicht.

Nähere Informationen zu dieser komplizierten Materie, sowie Musterverträge erhalten Sie bei BIZEPS, Tel.: 01 / 523 89 21 – 24.

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