In Sachen Pflegegeld: Darmann gegen Prettner

Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ) steht, was das Thema Pflegegeld betrifft, stark unter Kritik. Jetzt gibt es eine Stellungnahme aus dem Büro der Landeshauptmann-Stellvertreterin.

Tafel mit Aufdruck Kärnten
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In den letzten Tagen wurde Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner von FPÖ-Chef Klubobmann Gernot Darmann schwer kritisiert.

Der Grund war das Hinnehmen der Praxis der Pflegegeld-Anrechnung als Einkommen der Mütter. Auch der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet werden darf. BIZEPS hat nun aus Beate Prettners Büro eine Stellungnahme zum Sachverhalt erhalten:

FPÖ-Parteichef Darmann verwechselt bzw. vermischt hier zwei vollkommen unterschiedliche Thematiken! Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) hat NICHTS mit der Anrechnung des Pflegegeldes auf das Einkommen bezüglich des Bezugs der Mindestsicherung zu tun. Genau das will Mag. Darmann aber mit seiner Aussendung suggerieren.

Es ist zu unterschieden zwischen

  1. der Geldleistung (bedarfsorientierte Mindestsicherung; künftig Sozialhilfe bei Bezug des Pflegegeldes)
  2. der Sachleistung (vollstationäre Unterbringung eines Klienten in einer Einrichtung des Landes bei 80-prozentiger Einbehaltung des Pflegegeldes)

In der von der Kronen Zeitung aufgezeigten Causa (die das OGH-Urteil nach sich gezogen hat) geht es um die Klage einer jungen Frau auf Unterhaltszahlung ihrer Eltern. Die junge Frau bezieht Pflegegeld, wovon aufgrund ihrer vollstationären Unterbringung in einer Landeseinrichtung 80 Prozent einbehalten werden. Die Eltern sind – aufgrund besagter OGH-Entscheidung – nunmehr zu einem Unterhalt verpflichtet.

  • Dieser Urteilsspruch steht aber in keiner Beziehung zur Anrechnung oder Nicht-Anrechnung des Pflegegeldes für den Bezug einer Mindestsicherung! Im Gegenteil: In diesem Zusammenhang besteht einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach das Pflegegeld beim pflegenden Angehörigen als Einkommen anzurechnen ist.
  • Es darf in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass es just die damaligen FPÖ-Minister gewesen sind, die im Zuge der Sozialhilfereform (Mindestsicherung) sogar den Heizkostenzuschuss als Einkommen anrechnen wollten! Das konnte nur dank massiven Protestes auch seitens der Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner verhindert werden.
  • Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass das Land Kärnten im Zuge des Ausführungsgesetzes des Sozialhilfegesetzes plant, das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen anzurechnen!

Der Vollständigkeit halber darf zudem darauf hingewiesen werden, dass die derzeitige Praxis (nämlich Pflegegeld als Einkommen beim Bezug der Mindestsicherung anzurechnen) von fast ALLEN Bundesländern gehandhabt wird!

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