Industrie für Integration, aber gegen unzumutbare Erschwernisse bei Behindertengleichstellung

Keine neuen Belastungen, Erschwernisse und Unsicherheiten für Unternehmen - Anreize für zügige Umsetzung schaffen!

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IV-Newsroom

Die Industriellenvereinigung (IV) stellt zur Aussendung von STS Dolinschek klar, dass es einerseits ein Bekenntnis zur raschen Umsetzung der EU-Richtlinie gibt, es aber andererseits keine neuen Belastungen, Erschwernisse und Unsicherheiten geben kann.

Insbesondere ist es für die Unternehmen erforderlich einen zumindest 10jährigen Zeitraum einer Übergangsfrist (wie dies auch für den Bund vorgesehen ist) zu haben, um die erforderlichen Vorkehrungen treffen zu können. Klargestellt muss werden, was unter „zumutbaren Maßnahmen“ zu verstehen ist.

Anreize für zügige Umsetzung schaffen
Ferner hat sich der Vertreter der IV, der Sozialpolitiker Dr. Tritremmel, bei dem Gespräch bei STS Dolinschek gegen eine Verbandsklage ausgesprochen – zum Einen deshalb, weil dies auch in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist, Präjudizwirkung hätte und zum Anderen weil die „Nebenintervention“ als ausreichend anzusehen ist.

Der IV Vertreter schlug ferner vor, zumindest für einen bestimmten Zeitraum einen Rechtanspruch von Betrieben auf Förderungen für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren vorzusehen, um die Anreize einer zügigen Umsetzung zu vergrößern.

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