Industriearbeit für Taschengeld

Wie große Unternehmen Industriearbeit an Behindertenwerkstätten outsourcen und auch noch von den Werkstätten-Betreibern dazu ermutigt werden. Ein Kommentar.

Schriftzug: Profit
Gerd Altmann auf Pixabay

Unter Outsourcing versteht man, wenn ein Unternehmen Aufträge an externe Dienstleister abgibt. Man kennt das auch im Zusammenhang damit, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden, meistens, um durch geringere Entlohnung Geld zu sparen.

Doch dieses Outsourcing gibt es auch hier in Österreich. Hier sind es nicht ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die quasi ausgebeutet werden, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten.

Lohn statt Taschengeld

Das ist etwas, das Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter, die Volksanwaltschaft, der Monitoringausschuss, unterstützt auch von einigen Politikerinnen und Politikern, schon lange fordern.

Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten für ihre Arbeit nur ein Taschengeld und sind auch nicht voll sozialversichert (lediglich unfallversichert). Werden sie älter, bekommen sie daher auch keine Pension. Das bedeutet ein Leben am Existenzminimum und in Abhängigkeit von anderen. Und das obwohl sie zu fixen Arbeitszeiten qualitative und komplizierte Arbeiten für große Unternehmen verrichten.

In einem BIZEPS-Artikel kritisiert Volksanwalt Werner Amon diesen Zustand. „Natürlich ist die Arbeit in Behindertenwerkstätten auch Teil einer Therapie, das kann aber keine Entschuldigung dafür sein, dass Menschen, die arbeiten wollen, kein unabhängiges Leben führen können und sich nicht beruflich verwirklichen können.“

Diese Tatsache allein ist schon problematisch genug. Noch alarmierender ist vor diesem Hintergrund allerdings, dass Werkstätten-Betreiber wie beispielsweise die Lebenshilfe Wien diese Situation aktiv unterstützen und für Outsourcing in die Werkstätten werben.

Outsourcing auf Kosten von Menschen mit Behinderungen

(…) auf dringender Suche nach neuen Aufgaben und Industriearbeiten“, heißt es in der Ausschreibung. Sie werben aktiv damit, dass Unternehmen Arbeiten an ihre Werkstätten übergeben können und verwenden sogar den Begriff „Outsourcing“.

In der Ausschreibung ist von einem Mehrwert für die Unternehmen und Chancen für Menschen mit Behinderungen die Rede. Diese könnten im Rahmen der Auftragsabwicklung ihre Fertigkeiten trainieren, am Arbeitsprozess teilhaben und ihr Selbstvertrauen stärken. Das Unternehmen bekäme im Gegenzug dazu qualitative Dienstleistungen und eine Entlastung.

Einer der größten Vorteile für die Unternehmen ist zugleich aber einer der größten Nachteile für die Menschen mit Behinderungen. Die Unternehmen sparen Geld auf Kosten der Menschen mit Behinderungen, die für ihre Arbeit nicht richtig entlohnt werden. In der Ausschreibung bleibt das aber unerwähnt. Das ist kein Einzelfall, sondern bittere Realität im Arbeitsleben von Menschen, die in einer Werkstätte arbeiten.

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11 Kommentare

  • Die derzeitige Situation, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Behindertenwerkstätten nur ein Taschengeld bekommen, ist eine reine Entmündigung und das wollen wir so nicht hinnehmen.

    Menschen mit besonderen Bedürfnissen müssen als mündige Bürger angesehen und behandelt werden und nicht als unmündige Kinder.

    Was wir brauchen und wollen, ist dass Menschen welche in Behindertenwerkstätten arbeiten ein Gehalt und eine eigene Sozialversicherung bekommen.

    Vor allem soll mehr investiert werden in beruflicher Inklusion und Behindertenwerkstätten müssen die absoluten Ausnahme sein.

    Ich fordere von der Politik und der Gesellschaft, dies umzusetzen, weil es darf nicht nur ums Geld gehen, sondern um Menschenrechte.

  • Die Lebenshilfe stimmt zu, dass die derzeitigen Unterstützungs- und Finanzierungssysteme für Menschen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen grundlegend zu hinterfragen sind und einer Veränderung bedürfen. Die Lebenshilfe startete die Aktion „Gehalt statt Taschengeld“ und setzt sich zusammen mit ihren Selbstvertreter*innen aktiv zur Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit Behinderungen auf berufliche Teilhabe ein (https://lebenshilfe.at/aktion-gehalt/). Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch mit und ohne Behinderungen der Zugang zu existenzsichernden Einkommen geebnet werden muss.

    Wie bekannt sein dürfte, wurde ein einstimmiger Beschluss des Parlaments zur Sicherstellung beruflicher Teilhabe und angemessener Entlohnung von Menschen mit Behinderungen gefasst. Wir sind aktiv bemüht sowohl politisch durch Expertise als auch in unseren Organisationen durch Umstellungsprozesse neue Wege zu gehen, die mehr Autonomie und wirtschaftlicher Unabhängigkeit bringen sollen. All dies können wir aber nur tun, wenn der rechtliche Weg durch die Gesetzgebung geebnet wird, sodass keine Ansprüche der Personen verloren gehen. Die Verantwortung liegt bei uns gemeinsam eine starke Stimme zu erheben, nicht gegeneinander sondern miteinander, um diese Situation zu verbessern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Carina Pimpel
    Inklusionspolitik – Lebenshilfe Österreich

  • Auf diesen Missstand hat der Österreichische Behindertenrat bereits 2013 in seinem Zivilgesellschaftsbericht an das UN-Komitee in Genf hingewiesen.
    https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2017/12/2013-BR-ZivilgesBericht.pdf, Seite 122 ff
    Auch 2018 im neuesten Zivilgesellschaftsbericht wurde erneut darauf hingewiesen
    https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2018/07/2018-07-17-ZGB-Deutsch.pdf Seite 28

  • Wirtschaftliches Handeln ist dann nachhaltig, wenn die Basis dafür der Ausgleich von Interessen ist.
    Für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist der Gesetzgeber zuständig und damit auch für den „Arbeitnehmerstatus“ der dort arbeitenden Menschen.
    Der Wettbewerb um die bessere/höhere Moral wird keine nachhaltige Kooperation begründen.

  • Ich sehe auch Handlungsbedarf auf politischer Ebene. Solange dieser unwürdige Missstand, in diesem „hochentwickeltem“ Land nicht geändert wird, werden behinderte MitarbeiterInnen, behinderte Arbeitssuchende und behinderte Menschen im Allgemeinenen immer nur „geduldet“, selten wertgeschätzt und als produktive ArbeitnehmerInnen gesehen.
    Mich wundert, dass sich die ArbeitgeberInnen nicht schämen.

  • Ach ja, wenn bizeps nicht den Mut hat:

    https://www.lebenshilfe.wien/industriearbeit-gesucht/

    • Danke für den Link. Das hat nichts mit „Mut“ zu tun sondern damit, dass es nicht nur die Lebenshilfe betrifft sondern weit verbreitet ist. Wir haben den Link jetzt auch im Artikel aber jetzt auch als Beispiel genannt.

  • Bitte auch den Link zur Ausschreibung bekannt geben! Die Täter gehören an den Schandpranger der Öffentlichkeit!

  • Das Problem liegt darin, dass kein ‚Lohn‘ in den Behindertenwerkstätten bezahlt wird, und zwar unabhängig von den Fähigkeiten und Möglichkeiten, welche die dort Beschäftigten haben. Jeder/jede sollte einen Lohn in der Höhe der Mindestsicherung bekommen, um die Abhängigkeit von Verwandten oder mildtätigen Personen zu beenden. Wer in einer Behindertenwerkstätte beschäftigt ist, sollte – unabhängig von der Tätigkeit – sozialversichert sein und einen Lohn bekommen. Dies muss bundeseinheitlich (nicht pro Bundesland !) geregelt werden. Ob und in welchem Ausmaß dann Industriearbeiten angenommen werden, ist eine Frage, die als gemeinschaftliche Entscheidung der Werkstätte getroffen werden kann.

  • Das ist nicht nur ein sozialer Missstand, sondern eine gaunerhafte Schweinerei, dass Behinderte quasi als Sklaven von Unternehmen benutzt und von Organisationen ausgebeutet werden, die sich als „Helfer“ dieser Gruppe von Menschen aufspielen und in Wahrheit nur von deren Prekariat profitieren! Das ist übrigens ein Umstand, auf den das Ehepaar Anton und Maria Steiner aus Lanzenkirchen schon seit Jahren kritisch hinweist. Sie fordern schon lange, dass die Ausnutzung dieser Arbeitskräfte beendet werden muss und entsprechende gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass solche Arbeitsverhältnisse sozialversicherungs- und arbeitsrechtlich jenen von nicht behinderten Leiharbeitern gleichzustellen sind.
    Leider macht hier der Österreichische Behindertenrat keinen politischen Druck, vielleicht auch deshalb, weil etliche dieser „dienstleistenden“ Behindertenvereine selbst Mitglieder dieses Dachverbands sind, der eigentlich dazu gegründet wurde, die Interessen der behinderten Menschen in Österreich zu vertreten!

  • Meine Eltern haben mir erzählt, etwas Ähnliches hätte es vor 80 Jahren schon einmal gegeben…