KRAFTFAHRLINIENGESETZ

Text:

§ 8
Die Konzession verpflichtet den Konzessionsinhaber:
"1. die Kraftfahrlinie während der ganzen Dauer der Konzession den gesetzlichen Vorschriften und den Konzessionsbedingungen entsprechend ununterbrochen zu betreiben; ..."


Kommentar:

Dieser Paragraph (und die folgenden) legt die Verpflichtungen für den Konzessionsinhaber von Kraftfahrlinien fest. Dienstleistungen müssen gleichberechtigt für alle angeboten werden.


Vorschlag:

Konzessionsinhaber sind zu verpflichten, daß die geplante Verkehrsverbindung den Anforderungen für die Teilnahme von behinderten Menschen entspricht.


Gesetzgebung / Initiativen:

bisher keine


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