BEFÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN DER ÖBB

Text:

ÖPT - Österr. Personen und Reisegepäcktarif, Heft 1, PT/1 der ÖBB, Teil III: Fahrradmitnahme, S. 21, Pkt. 81
"Zweirädrige, einsitzige Fahrräder ohne Motorausrüstung können in den in Fahrplänen bekanntgegebenen und mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Zügen mitgenommen werden."


Kommentar:

Die Fahrradmitnahme sollte nicht auf einsitzige Fahrräder beschränkt sein, sondern auch den Transport von zweisitzigen Fahrrädern (Tandems) zulassen. Blinde und schwerstsehbehinderte Menschen benötigen zum Radfahren ein Tandem.


Vorschlag:

In Pkt. 81 steht, daß die Mitnahme von Fahrrädern bei Platzmangel abgelehnt werden kann. Deshalb könnte die Regelung für einsitzige Fahrräder ohne weiteres auch auf zweisitzige erweitert werden, d. h. wenn ausreichend Platz vorhanden ist, kann auch ein zweisitziges Fahrrad mitgenommen werden.


Gesetzgebung / Initiativen:

bisher keine


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