VERORDNUNG ÜBER VORDRINGLICHE MAßNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER VOLKSGESUNDHEIT

Text:

Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz vom 20. Mai 1981; BGBl. 274/1981
§ 1 Als vordringliche Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit werden bezeichnet: "1. Impfung (aktive Immunisierung) gegen die Frühsommermeningoencephalitis;
2. humangenetische Vorsorgemaßnahmen insbesondere durch genetische Familienberatung, pränatale Diagnose und zytogenetische Untersuchungen."


Kommentar:

Der Sprachgebrauch dieser Verordnung "Erhaltung der Volksgesundheit" ist eine der Diktionen des Dritten Reiches. Eine vorgeburtliche Untersuchung, unabhängig davon, welche medizinische Methode angewendet wird, darf nur mit entsprechender begleitender Beratung vorgenommen werden. Eine solche Beratung ist bereits im § 69 Abs. 2 des Gentechnikgesetzes vorgesehen, allerdings nur für Untersuchungen, die unter Verwendung gentechnischer Methoden vorgenommen werden.

Eine Übernahme dieser Bestimmung in eine neu zu formulierende Verordnung erscheint sinnvoll und notwendig: "Diese Beratung muß die sachbezogene umfassende Erörterung aller Untersuchungsergebnisse und medizinischen Tatsachen sowie deren soziale und psychische Konsequenzen umfassen und darf im Falle einer pränatalen Genanalyse keinesfalls direktiv erfolgen. Dabei ist auf die Zweckmäßigkeit einer zusätzlichen nichtmedizinischen Beratung durch PsychotherapeutInnenen oder SozialarbeiterInnen hinzuweisen; konkrete Hinweise auf solche Beratungsmöglichkeiten sind in Schriftform anzubieten." Eine Übernahme dieser Bestimmungen sollte sicherstellen, daß durch pränatale Diagnose keine "Rasterfahndung" nach behindertem, menschlichen Leben stattfinden kann.


Vorschlag:

Ersatzlose Streichung der Bestimmung über die pränatale Diagnostik in der vorliegenden Form. Wenn es um sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geht, dann soll dies in entsprechender Form in das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eingearbeitet werden.


Gesetzgebung / Initiativen:

bisher keine


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