BEFÖRDERUNGSRICHTLINIEN DER WIENER LINIEN

Text:

K Abschnitt 3
"Jeder Kinderwagen oder Rollstuhl muß von mindestens einer erwachsenen Person, die für Hilfestellung zum Ein- und Aussteigen der behinderten Person, für Ein- und Ausladen der Kinderwägen oder Rollstühle sowie für Sicherung insbesondere mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren zu sorgen hat, begleitet werden."


Kommentar:

Behinderte Menschen sollen selbst für die Mitnahme einer Begleitperson verantwortlich sein, wenn dies erforderlich ist.


Vorschlag:

In dieser Beförderungsrichtlinie ist die verpflichtende Mitnahme einer Begleitperson für behinderte Menschen mit Rollstuhl zu streichen.


Gesetzgebung / Initiativen:

Die Nationalratsabgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP) richteten am 18. Juni 1997 an Verkehrsminister Dr. Caspar Einem (SPÖ) folgende Anfrage betreffen Antrag der Wiener Linien zur Genehmigung neuer Beförderungsbestimmungen:

"Ist es richtig, daß das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr diesen Antrag der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe in der Frage der Pflicht zu Begleitung von Rollstuhlfahrern negativ beschieden hat?"

Verkehrsminister Dr. Caspar Einem (SPÖ) antwortete am 2. August 1998: "Es ist nicht richtig, daß ich diesen Antrag ... abgelehnt habe. ... Das Verfahren ist noch im Gange."


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