Wie geht es weiter?

Mit der Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt wurde der Änderungsprozeß der Rechtsordnung in Gang gesetzt.

Einige Bestimmungen in Wahlgesetzen wurden - im Rahmen der Beschlußfassung des sogenannten "Demokratiepakets" - am 19. September 1998 geändert. Hierbei handelte es sich primär um den Entzug des Wahlrechtes bzw. das Zurverfügungstellen von Wahlschablonen für blinde WählerInnen.

Am 13. Juli 1999 wurde ein "Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsorganisationsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden", beschlossen.

Dabei wurden sprachliche Diskriminierungen behoben, sowie Regelungen für einen nichtdiskriminerenden Zugang zu Informationen für sinnesbehinderte Menschen bei Behördenangelegenheiten getroffen. Der Stellenwert dieses Gesetzes wird in den Erläuterungen folgendermaßen beschrieben: "Durch diesen Antrag kann nur ein weiterer Schritt zum Abbau der Benachteiligung von Behinderten gesetzt werden. Es sind auch in der Zukunft noch große Anstrengungen nötig, um Behinderten die tatsächliche Gleichstellung zu gewährleisten."

Am gleichen Tag wurde auch ein von der ÖVP eingebrachter Antrag beschlossen, wonach die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden mögen, daß blinde Menschen in Zukunft bei Eheschließungen auch als Trauzeugen fungieren dürfen.

Es muß gesagt werden, daß in den vergangenen zwei Jahren seit der Verfassungsänderung der Prozeß nur mühsam und langsam fortgeschritten ist. Überdies handelt es sich häufig um kleine Änderungen mit meist keinem finanziellen Mehraufwand. Die wirklich wesentlichen Diskriminierungen in den Bundesgesetzen wurden bisher noch nicht beseitigt. Wir erwarten uns daher von dem im Oktober neugewählten Nationalrat eine rasche Beiseitigung der restlichen diskriminierenden Bestimmungen.

Für die Zukunft wird das Initiieren von weiteren Abänderungsgesetzen (ähnlich dem Gesetz vom 13. Juli 1999) wesentlich sein. Auch Vorschläge für Gesetzesnovellen sowie neue Gesetze müssen von uns begutachtet werden. Eine Schlüsselposition kommt hier - neben der Behindertenbewegung - sicherlich dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zu.

Vor allem aber die Arbeiten an einem Gleichstellungsgesetz sowie die politische Durchsetzung dieses Anliegens, werden in der nächsten Legislaturperiode das zentrale Anliegen der Behindertenbewegung sein.


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