Trotz Verfassungsänderung hat das neue AMS-Center in Wien wieder Stufen, die Ampel noch immer keine Signaleinrichtung für blinde Menschen und es gibt noch immer zuwenige GebärdensprachdolmetscherInnen. Das wird sich auch nicht ändern. Wer deswegen die Verfassungsänderung für unwesentlich oder den Bericht im Bundeskanzleramt für unnötig hält, hat (noch) nicht verstanden, worum es der Behindertenbewegung geht.
Wir fordern ein Gleichstellungs- bzw. Anti-Diskriminierungsgesetz. Die bisherigen Aktivitäten waren wichtige Schritte zu unserem Ziel, gleichberechtigt und ungehindert am Leben in unserer Gesellschaft teilzuhaben. Dieses Ziel wird uns aber erst mit einem umfassenden Gleichstellungsgesetz ermöglicht.
Für den sozialdemokratischen Klubobmann, Dr. Peter Kostelka, ist klar, daß mit der Verfassungsänderung sicherlich "nicht alle Probleme von Behinderten, die sie im täglichen Leben haben, aus der Welt geschafft" werden, trotzdem ist die Verfassungsänderung "ein unüberhörbares Signal, das seine Wirkung nicht verfehlen wird".
Deutlicher sprach es der Klubobmann der ÖVP, Dr. Andreas Khol, in einem persönlichen Gespräch aus: "Eine Verfassungsänderung ist für Behinderte nur ein erster Schritt. Ihr Ziel ist sicherlich ein Anti-Diskriminierungsgesetz". Stimmt.
Ziel eines Gleichstellungsgesetzes ist es, Benachteiligungen und Diskriminierungen behinderter Menschen zu verhindern, abzubauen und zu beseitigen. Staat und Gesellschaft haben dabei die Verpflichtung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dabei geht es nicht um schöne, umschweifende Formulierungen, sondern um konkrete Details, klare Vorgaben, handhabbare Rechtsmittel und einen Realisierungshorizont.
Auch wenn wir noch einen langen Weg vor uns haben, eines ist sicher: Es zahlt sich aus, sich aktiv an diesem gemeinsamen Vorhaben zu beteiligen, damit behinderte Menschen in Zukunft selbstbestimmt und gleichberechtigt in Österreich leben können.