Was bisher geschah

Die erfolgreiche Änderung des Artikel 7 der Bundesverfassung war das für die Zukunft mit Abstand wesentlichste Ereignis; doch dazu später mehr. In den letzten Jahren gab es eine Vielzahl von Initiativen, die wir hier auszugsweise vorstellen wollen:

Verschiedene Elterninitiativen, die heute unter dem Namen Integration:Österreich zusammengefaßt sind, haben am 1. Dezember 1992 dem Petitionsausschuß des Nationalrates 60.000 Unterschriften der Bürgerinitiative zur "Wahrung der Menschenrechte von Familien mit behinderten Kindern / schulische Integration behinderter Kinder und Jugendlicher" übergeben. Das Ziel war die schulische Integration von behinderten Kindern in der Volksschule, welches 1993 durch die 15. Schulorganisations-Novelle erreicht wurde.

Das Familienministerium veranstaltete am 11. Mai 1994 - gemeinsam mit der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - die Enquete "Anti-Diskriminierung - Familie & Behinderung".

Am 20. Oktober 1994 wurde von BIZEPS eine Arbeitsgruppe "Gleichstellung" ins Leben gerufen, mit dem Ziel, für alle Interessierten ein Diskussionsforum zu schaffen und damit die inhaltliche Auseinandersetzung in diesem Bereich voranzutreiben. Dies führte u.a. zu einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz und zu einem Vorschlag für eine Änderung des Artikel 7 B-VG (der im übrigen nahezu gänzlich vom Verfassungsausschuß des Nationalrates übernommen wurde). Auch die Erstellung der "Arbeitsbehelfe zur Überprüfung der österreichischen Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen" und die dazu notwendigen Besprechungen waren Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe.

Am 20. April 1995 wurden 48.789 Unterschriften für die - von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung initiierte - Bürgerinitiative "Resolution für ein Gleichstellungsgesetz" dem Präsidenten des Nationalrates, Dr. Heinz Fischer, übergeben. Gemeinsame Initiativen der Behindertenbewegung führten in der Folge letztenendes zur Beschlußfassung über das Benachteiligungsverbot und die Staatszielbestimmung in der Verfassung im Juli 1997. Damit wurde der bisher wichtigste Meilenstein der Gleichstellungsbewegung gesetzt.

Unter dem Motto "Vorwärts zu den Menschenrechten" fand vom 10. bis 15. Juli 1995 der 12. Weltkongreß des Weltgehörlosenverbandes mit über 2.000 Menschen aus 95 Ländern in Wien statt. Die Gebärdensprache ist in Österreich als Sprache leider noch immer nicht anerkannt und es gibt kaum GebärdensprachdolmetscherInnen.

In den letzten Jahren fanden eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung statt. Die wohl wichtigste war die von Integration:Österreich organisierte Arbeitstagung "gleich.beRECHTigt" am 1. und 2. November 1996 in Wien. Mehr als 200 behinderte und nichtbehinderte Menschen untersuchten in knapp 20 Arbeitskreisen unterschiedliche Lebensbereiche auf Diskriminierungen. Das Wegweisende an dieser Tagung war sicherlich, daß erstmals Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in einem großen Rahmen zwei Tage lang gemeinsam Positionen zum Thema Diskriminierung erarbeitet haben.

Die vom Österreichischen Gehörlosenbund initiierte Petition "Anerkennung der Gebärdensprache" wurde am 20. März 1997 dem Präsidenten des Nationalrates übergeben. 10.000 Menschen haben dieses Anliegen unterschrieben. Leider führte diese Initiative bisher nur zur Änderung zweier Verfahrensgesetze (vor Gericht müssen nun GebärdensprachdolmetscherInnen finanziert werden) am 16. Dezember 1998.

Übergabe der Petition zur Anerkennung der Gebärdensprache, Bild: BIZEPS
Das Liberale Bildungsforum veranstaltete - gemeinsam mit dem Verein "domino" - am 11. und 12. April 1997 in Linz die Enquete "Gleichstellung behinderter Menschen in Österreich - Wege zu einem Anti-Diskriminierungsgesetz". Ziel der Enquete war es, ein Eckpunktepapier zu erarbeiten, das den Grundstein für ein österreichisches Gleichstellungsgesetz bilden sollte. Es wurde eine Resolution ("Linzer Appell für ein Gleichstellungsgesetz") verabschiedet, in der nachdrücklich rechtliche Instrumentarien gegen die Diskriminierung und ein Gleichstellungsgesetz eingefordert wurden.

Von Jänner 1998 bis Feber 1999 wurde im Rahmen der "Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen" im Bundeskanzleramt nach einschlägigen Gesetzen gesucht. Am 4. März 1999 konnte der umfangreiche Gesamtbericht vom Bundeskanzleramt vorgelegt und dem Parlament übermittelt werden.

Marilyn Golden, US-amerikanische Bürgerrechtlerin, war auf Einladung von Integration:Österreich und der Arbeiterkammer am 26. März 1999 in Wien. Ihr Name ist eng mit der Ausarbeitung, der Verabschiedung und der Durchführung des "The Americans with Disabilities Act of 1990 - ADA" verbunden, und sie berichtete über die Entstehung des Gesetzes und seine Auswirkungen im Alltag.

Marilyn Golden und Manfred Srb, Bild: BIZEPS
Unter dem Titel "Rehabilitation - Gleiches Recht für alle" werden seit 16. April 1999 auf Initiative der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Unterschriften gesammelt, mit dem Ziel, die unbefriedigende rechtliche Situation im Rahmen der Rehabilitation zu verändern.

An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf die Literaturtips hinweisen.


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