Disability Rights Commission

Nun ist die Labourregierung gerade dabei, eine "Disability Rights Commission" zu bilden, die sich mehrheitlich aus Betroffenen zusammensetzen soll.

Die Kommission soll nach den Forderungen der Betroffenen die Macht bekommen, Ministerien bei notwendigen Gesetzesänderungen zu beraten, bei Diskriminierungen Nachforschungen anzustellen und behinderten Menschen dabei behilflich sein, den Gerichtsweg zu beschreiten.

In einem Weißpapier der britischen Regierung werden Beispiele der geplanten Hilfestellungen für Einzelpersonen angeführt: die Schlichtung bei Streitfällen, die Beistellung einer juristischen Beratung oder eines Beistandes.

Die Kommission wird Nachforschungen bei behaupteten Verstößen gegen den DDA anstellen und eine Schlichtungsmöglichkeit anbieten können.

Obwohl die britische Behindertenbewegung in diese Entwicklungen miteingebunden war, ist sie - laut Aussage von BCODP (British Council of Disabled People) - mit dem Engagement der Regierung für eine neue und wirksamere Gesetzgebung äußerst unzufrieden.

Die Gebärdensprache ist in Großbritannien noch nicht offiziell anerkannt. Die Erwähnung der Gebärdensprache in einer Reihe von Gesetzen, wie z.B. dem DDA und im Justizgesetz aus dem Jahre 1979, weist aber auf eine inoffizielle Anerkennung hin.

Außerdem sind seit 1990 die Gemeinden verpflichtet, die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen im Schulwesen zu übernehmen.


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