Am 22. Dezember 1995 wurde die "Persons with Disabilities (Equal Opportunity, Protection of Rights and Full Participation) Bill" von beiden Häusern des Parlaments ohne eine Gegenstimme beschlossen.
Das Gesetz gliedert sich in 14 Kapitel. In Kapitel 8 werden Fragen der Nicht-Diskriminierung behandelt, und es wird garantiert, daß Eisenbahnwaggons, Autobusse, Schiffe und Flugzeuge so konstruiert sein werden, daß sie behinderten Menschen leicht zugänglich sind.
An allen öffentlichen Orten und in Wartezimmern müssen Toiletten rollstuhlgerecht sein. In Aufzügen, Spitälern, Gesundheits- und Rehabilitationszentren müssen Brailleschrift und Tonhinweise angeboten werden. Der berufliche Aufstieg darf wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht verweigert oder erschwert werden.
Im Kapitel 2 des Gesetzes ist ein Koordinationskomitee vorgesehen, welches der nationale Brennpunkt für den Bereich Behinderungen sein wird und eine umfassende Politik für behinderte Menschen entwickeln soll.
Kapitel 12 schreibt die Ernennung eines Behindertenbeauftragten durch die Bundesregierung vor, der als Wächter über die Rechte behinderter Menschen fungieren soll.
Wenn Diskriminierungen bekannt werden, kann er Nachforschungen anstellen. Der Beauftragte wird dieselbe Macht wie ein Zivilgericht haben und seine Nachforschungen werden als gerichtliche Verfahren betrachtet werden.