In der 1991 in Kraft getretenen neuen Verfassung existiert in Artikel 47 eine besondere Vorschrift für behinderte Menschen:
"Der Staat verfolgt eine Politik der Fürsorge, Rehabilitation und sozialen Integration für körperlich, in der Wahrnehmung oder psychisch Behinderte, denen eine fachkundige Betreuung zuteil werden soll, deren sie bedürfen."