1973 wurde das Rehabilitationsgesetz beschlossen. Es besagt in seinem zentralen Paragraphen, der Section 504, daß niemand aufgrund seiner Behinderung von der gleichberechtigten Teilhabe an einer Aktivität, die von der Bundesregierung finanziell unterstützt wird, ausgeschlossen oder dabei benachteiligt werden darf.
Diese Regelung gilt sowohl für die gesamte Bundesregierung als auch für sämtliche Institutionen oder Organisationen, die vom Bund finanzielle Zuwendungen erhalten. Dieses Gesetz hat zum Beispiel erheblich dazu beigetragen, daß die Möglichkeiten für ein gleichberechtigtes Studium von behinderten Studierenden an Universitäten enorm verbessert wurden.
Bis dahin war es z. B. nicht möglich gewesen, GebärdensprachdolmetscherInnen für hörbehinderte StudentInnen an den Universitäten zu bekommen. Regierungsbehörden und staatliche Organisationen müssen seit 1973 zudem schriftliche Materialien so aufbereiten, daß sie für sehbehinderte und blinde Menschen zugänglich sind, wie z. B. in Braille, auf Kassette oder in Großschrift.