telekommunikative Einrichtungen

Nachdem hör- und sprachbehinderte Menschen in weiten Bereichen der USA von der Inanspruchnahme der Telekommunikationseinrichtungen - wie z. B. dem Telefon - aufgrund fehlender Dienstleistungen weitestgehend ausgeschlossen wurden, schreibt das ADA nun vor, daß in diesem Bereich alle notwendigen Bedingungen geschaffen werden müssen, um diesem Personenkreis die gleichberechtigte Nutzung zu gewähren.

Blindenhund beim Augenarzt, Bild: unbekannt
Die Telefongesellschaften wurden angewiesen, bis spätestens 26. Juli 1993 überall in den USA Systeme mit dem notwendigen Personal zu betreiben, die hör- und sprachbehinderten Menschen 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung stehen, um ihnen dadurch die gleichberechtigte Inanspruchnahme der Einrichtungen ohne Mehrkosten zu sichern.

Weiters müssen die Telefongesellschaften die Technik und das Personal bereitstellen, die auch die Kommunikation zwischen SchreibtelefonbenützerInnen und Hörenden sicherstellen.


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