1986 wurde das Gesetz über die Zugänglichmachung des Luftverkehrs für behinderte Menschen verabschiedet. Es besagt, daß die Luftverkehrsgesellschaften behinderten Menschen nicht das Recht absprechen können, ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Derzeit werden Bestrebungen unternommen, das Gesetz zu stärken, da die Fluglinien für Flugreisende mit Behinderungen nach wie vor ein diskriminierendes Umfeld darstellen.