Housing Ammendment Act of 1988

Das Wohnungsgesetz von 1988 verbietet die Diskriminierung behinderter Menschen in bezug auf die Anmietung und den Kauf und Verkauf von Wohnungen. Zum Beispiel war es sehr oft vorgekommen, daß VermieterInnen geistig oder psychisch behinderten Menschen verweigert hatten, eine Wohnung zu mieten.

Weiters bestimmt das Gesetz, daß es der lokalen Gesetzgebung nicht mehr gestattet ist, den Aufbau von Wohngruppen für behinderte Menschen zu verbieten. Das Gesetz besagt außerdem, daß VermieterInnen ihren MieterInnen nicht länger verbieten können, die Wohnung selbst und auf eigene Kosten den Bedürfnissen anzupassen, was vorher häufig der Fall war.

Weiters schreibt das Gesetz für den Bau von neuen Mehrfamilienhäusern vor, daß diese ganz bestimmten grundlegenden Zugänglichkeitsbestimmungen gerecht werden müssen.


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