Australien

Ähnlich wie in den USA ist auch in Australien der DDA (Disability Discrimination Act 1992 - DDA, No. 135 of 1992) nicht vom Himmel gefallen, sondern mußte von den Betroffenen hart erarbeitet werden.

Rechtsgeschichtlich konnte er auf dem Gesetz gegen rassische Diskriminierung ("Racial Discrimination Act") von 1975, dem "Sex Discrimination Act" von 1984 und dem "Anti-Discrimination Act" des Bundesstaates New South Wales von 1977 aufbauen.

Darin wurden bereits neben anderen Formen der Diskriminierung (wegen Rasse, Geschlecht, ...) die Diskriminierung aufgrund von körperlicher oder geistiger Behinderung als ungesetzlich erklärt. Bei Verstößen gegen die detaillierten Bestimmungen konnte man sich bereits seit 1977 an ein sogenanntes "Anti-Discrimination-Board" (ADB) wenden, eine Art Behörde, die die Beschwerden annimmt.

Durch Geldstrafen, deren Höhe ein "Equal Opportunity Tribunal" (Tribunal für gleiche Chancen) bestimmt, werden Verstöße geahndet. Das ADB ist jedoch auch ermächtigt, sich zur Gesetzeslage allgemein zu äußern und unter Umständen eine Revision von diskriminierenden Paragraphen zu fordern.


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