Schweiz

Angeregt durch fortschrittliche Verfassungstexte anderer Nationen rief die Dachorganisationskonferenz der privaten schweizerischen Behindertenhilfe (DOK) 1995 eine Arbeitsgruppe ins Leben, um die Situation in der Schweiz zu beurteilen und gegebenenfalls Vorschläge zu einer Verfassungsänderung vorzulegen.

Das Ergebnis war der Bericht "Diskriminierung behinderter Menschen in der Schweiz", der mit aller Deutlichkeit aufzeigte, daß die Diskriminierung behinderter Menschen nicht die Ausnahme, sondern nahezu der Regelfall ist.

Am 3. Oktober 1995 hat der Nationalrat Marc F. Suter, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, eine parlamentarische Initiative zur Gleichstellung von behinderten Menschen in der Bundesverfassung eingebracht.

Der (mittlerweile überarbeitete) Textvorschlag für den Artikel 4 der Bundesverfassung lautet nunmehr:

"Keine Person darf wegen ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung benachteiligt werden. Das Gesetz sorgt für die Gleichstellung der Behinderten mit den Nichtbehinderten; es sieht in Ergänzung zu privater Initiative und Verantwortung Maßnahmen und Anreize zum Ausgleich oder zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen vor. Der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist soweit zumutbar gewährleistet."


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