Slowakische Republik

Die Slowakische Republik hat keine Anti-Diskriminierungsbestimmung in ihrer Verfassung.

Am 26. Juni 1995 trat ein Gesetz zum Thema Gebärdensprache in Kraft. Dieses Gesetz gibt gehörlosen Menschen das Recht, die Zeichensprache zu verwenden, mit ihr ausgebildet zu werden und mit ihrer Hilfe Zugang zu Fernsehsendungen, Büchereien und Videodiensten zu erlangen.

Weiters besagt das Gesetz, daß gehörlose Menschen das Recht haben, bei Behördenkontakten und der Kommunikation mit physischen und juristischen Personen einen Gebärdensprachdolmetsch zu verwenden.


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