Spanien

Spanien hat keine Anti-Diskriminierungsbestimmung in seiner Verfassung. Diese bestimmt aber im Rahmen des zweiten Titels (Grundrechte und Grundpflichten) unter Kapitel 3 in Artikel 49:

"Die öffentliche Gewalt betreibt eine Politik der Vorsorge, Behandlung, Rehabilitation und Eingliederung der körperlich und geistig Behinderten, denen sie die besondere Aufmerksamkeit zuwendet, derer sie bedürfen. Sie gewährt ihnen besonderen Schutz bei der Inanspruchnahme der Rechte, die dieser Titel allen Bürgern gewährt."

Die Gebärdensprache ist auf nationaler Ebene noch nicht anerkannt, sie ist es aber bereits in einigen Regionen: So z. B. hat das katalanische Parlament 1994 einem Antrag zugestimmt, der die Förderung der Zweisprachigkeit und die Erforschung der Gebärdensprache sowie die Abschaffung aller Barrieren, welche die Kommunikation behindern, fordert.


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