Uganda

In der am 8. Oktober 1995 in Kraft getretenen Verfassung werden die Rechte behinderter Menschen anerkannt, geschützt und gefördert. Ausdrücklich anerkannt wird das Recht behinderter Personen auf Respekt und menschliche Würde.

Weiters wird festgehalten, daß der Staat die Entwicklung der Gebärdensprache fördern wird. Im Artikel 21 wird festgehalten, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und daß "eine Person aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, Hautfarbe, ethnischer Abstammung ... oder Behinderung nicht diskriminiert werden darf."

Im Artikel 24 wird festgehalten "Der Staat soll ... c) die Entwicklung einer Gebärdensprache für gehörlose Menschen fördern". Der Artikel 32 erlaubt dem Staat die positive Diskriminierung, mit dem Zweck der Wiedergutmachung des existierenden Ungleichgewichtes, welches gegenüber bestimmten Personengruppen besteht und erwähnt ausdrücklich behinderte Menschen.

Schließlich stellt der Artikel 35 fest, behinderte Menschen "haben ein Recht auf Respekt und menschliche Würde", der Staat soll "alle geeigneten Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, daß sie ihr volles geistiges und physisches Potential umsetzen können", das Parlament soll Gesetze für ihren Schutz erlassen und Vertreter behinderter Menschen sollen dem Parlament angehören.


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