OSZE
Auf Ebene der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) wird im Dokument des Moskauer Treffens über die menschliche Dimension der KSZE (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, bis zum 31. Dezember 1994) vom 3. Oktober 1991 in Artikel 41 Absatz 1 - 5 festgehalten: "Die Teilnehmerstaaten beschließen:
- den Schutz der Menschenrechte für Behinderte zu gewährleisten
- Maßnahmen zu treffen, um die Chancengleichheit und die volle Teilnahme solcher Personen am öffentlichen Leben zu gewährleisten
- die angemessene Beteiligung solcher Personen an sie betreffende Entscheidungen zu fördern
- zu Dienstleistungen und zur Ausbildung von Sozialarbeitern im Hinblick auf die berufliche und soziale Eingliederung von Behinderten zu ermutigen
- zu günstigen Zugangsmöglichkeiten für Behinderte zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, zu Wohnhäusern, Transportmitteln sowie kulturellen Veranstaltungen und Erholungsmöglichkeiten zu ermutigen."
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