Die UN Standard Rules für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen vom 20. Dezember 1993 sind die Weiterführung von UN-Deklarationen aus den Jahren 1971 und 1975, gliedern sich in 22 Bestimmungen, die im wesentlichen die gleichberechtigte Teilnahme behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens und die Schaffung von Gleichstellungsbestimmungen auf nationaler und regionaler Ebene empfehlen.
Bedauerlicherweise haben die Standard Rules nur Empfehlungscharakter und werden von manchen Regierungen - so auch von der österreichischen Bundesregierung - nicht ernst genommen und daher auch nicht umgesetzt.
Andererseits wird in manchen Staaten der Versuch unternommen, die rechtliche Situation behinderter Menschen auf das Niveau der Standard Rules anzuheben.