Deutschland

In Deutschland ist seit dem 15. November 1994 im Grundgesetz (das ist die deutsche Verfassung) eine Anti-Diskriminierungsbestimmung in Kraft. In Artikel 3 Absatz 3 heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Dem vorangegangen ist ein mehr als zweijähriger Kampf der deutschen Behindertenbewegung. Bedingt durch den deutsch-deutschen Einigungsvertrag wurde 1992 mit der Überarbeitung des Grundgesetzes begonnen und von behinderten ExpertInnen ein Vorschlag für die Formulierung einer Gleichstellungsklausel erarbeitet.

Diese Formulierung war umfassend konzipiert, sprach von "Beeinträchtigung" und davon, daß niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Weiters sah sie vor, daß "Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und der Förderung" zulässig sind.


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