Ombudsstellen kritisieren Vernachlässigung behinderter Kinder und Jugendlicher bei der Bildungsreform
Entgegen aller Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und jahrzehntelanger Forderungen nach umfassender und gleichberechtigter Teilnahme behinderter Kinder und Jugendlicher in allen Bildungsbereichen, ist im gestern vorgestellten Reformpaket nur an einer einzigen Stelle, nämlich beim Modellversuch der Schule der 6- bis 14-Jährigen von Inklusion die Rede, und auch hier nur „optional“.
„Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen scheint bei dieser Reform bestenfalls ein Randthema gewesen zu sein“, ist für den Vorsitzenden der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB), Siegfried Suppan, völlig unverständlich, dass in keinster Weise auf die vielfältige Diskriminierung behinderter Kindergarten- und Schulkinder eingegangen wird und noch weniger eine Strategie zur Beseitigung dieser Benachteiligungen zu erkennen ist.
„Die Bundesregierung wird zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber behinderten Kindern und Jugendlichen im Bildungsbereich dieser Reform auch ein Inklusionspaket folgen lassen müssen“, fordert Suppan die Einhaltung der einschlägigen konventionsrechtlichen Bestimmungen und verweist darauf, dass Österreich vom zuständigen Komitee der Vereinten Nationen bereits 2013 anlässlich der ersten Staatenprüfung für seine diesbezüglichen Versäumnisse gerügt wurde.
Die Zukunft des Bildungssystems dürfe auf keinen Fall ohne Konzept zur umfassenden Inklusion gestaltet werden.