Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist Querschnittsmaterie

Monitoringausschuss erinnert an völkerrechtliche Verpflichtungen

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Monitoringausschuss

Aus Anlass des Welttags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember weist der Unabhängige Monitoring-Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich darauf hin, dass die Konvention nach wie vor in vielen Bereichen nicht umgesetzt ist.

Gemäß dem Menschenrechtsansatz sind umfassende Barrierefreiheit und Inklusion, aber auch die effektive Partizipation von Menschen mit Behinderungen von sämtlichen Behörden und staatlichen Institutionen zu beachten.

Nach drei Jahren Tätigkeit, die sich unter anderem in knapp 30 Stellungnahmen widerspiegeln, ist der zentrale politische Gedanke der Konvention, dass eine barrierefreie Gesellschaft das Anliegen aller und damit aller Behörden und Institutionen sein muss, noch nicht verstanden worden.

An der unter dem fragwürdigen Titel „Kind als Schaden“ geführten Debatte Anfang des Jahres wurde zum wiederholten Male deutlich, dass ein modernes Bild von Menschen mit Behinderungen in Österreich noch nicht etabliert ist. Der Ausschuss hat in diesem Zusammenhang kritisiert, dass „das Leben von Menschen mit Behinderungen (…) hauptsächlich durch die Perspektive der Belastung – vor allem finanzieller, aber auch sozialer Art – dargestellt und teilweise auch durch diese bestimmt wird. Die Reduktion des Menschseins auf einen Teilaspekt wird – zurecht – von Menschen abgelehnt, und daher ist gerade auch der Reduktion von Menschen, die bereits vielfach soziale Ausgrenzung mit all den damit verbundenen Konsequenzen erleben, eine strikte Absage zu erteilen.“

Insbesondere in den Bereichen Bildung und Arbeit muss wesentlich mehr geschehen, um unter anderem bestehende Vorurteile, insbesondere soziale Barrieren wie zB Stereotype, Vorurteile und andere Formen von Diskriminierung, abzubauen. Die Ermöglichung eines selbstverständlichen Umgangs mit Menschen mit Behinderungen bedarf eines gemeinsamen Alltags, der nur durch die konsequente Verwirklichung der Grundprinzipien der Konvention gewährleistet werden kann.

Die Verwirklichung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen muss auf allen Ebenen vorangebracht werden. Die Arbeiten an einer bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz sollten daher rasch abgeschlossen werden. Der Ausschuss betont, dass die Konvention für dieses und andere Projekte die Einbindung von Menschen mit Behinderungen verpflichtend vorsieht.

Der Ausschuss betont, dass gemäß dem Motto der Vereinten Nationen zum Welttag der Menschen mit Behinderungen – „Zusammen für eine bessere Welt für alle: Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit“ – die Barrierefreiheit österreichischer Entwicklungsprojekte weiter ausgebaut werden muss.

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