INKLUSIONS-DEMO: „Wir werden laut, weil man unsere Menschenrechte klaut und damit unsere Zukunft verbaut!“

4.000 Menschen mit und ohne Behinderungen forderten lautstark ihre Rechte ein

Impression von der Inklusionsdemo 28.9.2022
Christopher Mavrič

Am 28. September 2022 wurde österreichweit mit Protestkundgebungen und Mahnwachen gegen die Unterlassung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention protestiert.

Auf dem Wiener Ballhausplatz fanden sich von 11 bis 13 Uhr Menschen mit und ohne Behinderungen ein und machten ihrem Ärger über den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 Luft.

Zeitgleich fanden in Bregenz, Eisenstadt, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und St. Pölten Kundgebungen statt.

Die Demonstrations-Teilnehmer*innen forderten Inklusion lautstark ein:

  • ein inklusives Bildungssystem
  • bedarfsgerechte, bundeseinheitliche Persönliche Assistenz
  • barrierefreie Gebäude, Kommunikation und Online-Anwendungen
  • existenzsichernde Arbeit
  • Teuerung kompensieren und Armut bekämpfen

Bei der Demonstration in Wien sprachen und performten:

  • Klaus Widl, Interimspräsident Österreichischer Behindertenrates, Präsident CBMF
  • Martin Ladstätter, Obmann BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Präsidium Österreichischer Behindertenrat
  • Roswitha Schachinger, Geschäftsführende Vorständin WAG-Assistenzgenossenschaft, Vize-Präsidentin Österreichischer Behindertenrat
  • Iris Kopera, Forum Selbstvertretung Österreichischer Behindertenrat
  • Brigitte Heller, Verein Lichterkette
  • Erich Schmid, Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Präsidium Österreichischer Behindertenrat
  • Erwin Riess, Professor und Schriftsteller
  • Helene Jarmer, Präsidentin Österreichischer Gehörlosenbund
  • Cornelia Scheuer, Verein MAD

„Unsere Inklusions-Demo war erst der Anfang – wir werden weiter laut bleiben! Und zwar so lange, bis wir unsere Menschenrechte umgesetzt sehen“, erklärte Klaus Widl, Interimspräsident des Österreichischen Behindertenrates, in seiner Rede am Ballhausplatz.

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6 Kommentare

  • DANK für Euren Einsatz!Konnte leider „nicht aus dem Haus“ wegen Krankheit!
    „Wer sich nicht wehrt,lebt verkehrt!“

  • Welche Rechte geklaut? Wie kann man etwas ‚klauen‘, das nie da war? Abgesehen davon muss nach § 127 StGB zur Tatbildverwirklichung die weggenommene Sache einem anderen gehören, geldwert und beweglich sein und der Täter mit Bereicherungsvorsatz handeln.

  • Sehr gut das ihr auf inklusion aufmerksam macht sehr wichtig mit freundlichen Grüßen Thomas henrichsen

    • Hallo Horst!
      Schön dass du mit Paragraphen um dich schmeißt! Dies nehm ich an weil du dich auf das Wort klauen beziehst? Menschenrechte und die Rechte von Menschen mit Behinderung können nicht geklaut werden – das hast du richtig erkannt. Verkannt hast du aber den Kontext – denn wenn ein Land nicht den Rechten, welche es ratifiziert hat, nachkommt ist das eine Rechtsverletzung – in diesem Fall Menschenrechtsverletzung und insofern ein Raub an Würde und Recht!

    • Würde gibt es im Zusammenhang mit Behinderten nur in Verbindung mit einem Personalpronomen und gern, also zB Ich würde gern.

      Und Recht? Ich verweise auf meine erste Feststellung, dass nicht gestohlen werden kann, was es nicht gibt und gegeben hat.

      Jetzt geht es zudem plötzlich um Raub, ganz anderer Straftatbestand. Ich kenne mich nicht mehr aus.