Inklusionsbonus zur Einstellung von Lehrlingen mit Behinderungen

262 Euro Bonus für Aufnahme eines Lehrlings mit Behindertenpass

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Sozialministerium

Mit dem Inklusionsbonus für Lehrlinge wird eine weitere Maßnahme des Inklusionspakets für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle.

Die Höhe des Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen Ausgleichstaxe und beträgt derzeit monatlich € 262. Der Inklusionsbonus kann für Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisse, die ab 1.07.2019 beginnen, beantragt werden. Die Online-Antragstellung ist ab 1.10.2019 beim Sozialministeriumservice möglich. Eine rückwirkende Auszahlung ist vorgesehen.

Das 2017 im Nationalrat einstimmig beschlossene Inklusionspaket hat die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel. Bereits erfolgte Fördermaßnahmen wie etwa die Entbürokratisierung der Entgeltbeihilfe, der Ausbau der Integrativen Betriebe Lehre und der Berufsausbildungsassistenz werden fortgeführt.

Unterstützt vom Ausgleichstaxfonds-Beirat, bestehend aus Vertretern der Menschen mit Behinderungen, der Länder und der Sozialpartner, erarbeitete das Sozialministerium eine Vielzahl an Maßnahmen.

Weiterführende Informationen zum Inklusionsbonus für Lehrlinge sowie zu sonstigen Unterstützungen für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen sind auf der Homepage des Sozialministeriums, des Sozialministeriumservices sowie auf www.arbeitundbehinderung.at abrufbar.

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