Nun ist es soweit. Das sogenannte Inklusionspaket ist als BGBl. I Nr. 155/2017 verfügbar. Was steht drinnen?
Groß war die Freude, als der Nationalrat und danach der Bundesrat im Oktober 2017 Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz, Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Bundesbehindertengesetz beschlossen hat. (Siehe Video von der Beschlussfassung)
Dieses Sammelgesetz wird auch Inklusionspaket genannt. Es beinhaltet u.a.:
- Erhöhung der Budgetmittel für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderungen
- Anspruch auf Unterlassung bei Belästigung
- Erweiterung des Verbandsklagerechts auf den Behindertenanwalt und den Klagsverband
- Behindertenanwalt legt jährlich Bericht an den Sozialminister; dieser hat den Bericht dem Parlament vorzulegen
- Monitoringausschuss bekommt einen privaten gemeinnützigen Rechtsträger (Verein) zur Unterstützung, der vom Sozialministerium mit 320.000 Euro finanziert wird
Das Inklusionpaket tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Hier finden Sie den gesamten Gesetzestext.