46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Teil 7 - Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?
Inklusive Pädagogik hat den Anspruch, Hindernisse beim Lernen und bei der Entwicklung für alle Kinder zu beseitigen und Aussonderung erst gar nicht zuzulassen.
Bereits 1994 wurde in der „Salamanca-Erklärung“ festgehalten, dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen, emotionalen, intellektuellen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das UNESCO-Dokument beschreibt ausführlich, welche Veränderungen in Bildungssystemen notwendig sind, um Bildungseinrichtungen inklusiv zu machen. In diesem Dokument wird weiters deutlich gemacht, dass es dabei nicht um die Anpassungsleistung vom Individuum geht, sondern um grundsätzliche Veränderungen in Organisationen und Strukturen.
Das derzeitige österreichische Bildungssystem ist kein inklusives, sondern trotz der Novellierung der Schulgesetze – auch im Wortlaut – nach dem Integrationskonzept ausgerichtet. Dies betrifft die gesamte Bildungslaufbahn von der frühkindlichen Bildung, der Pflichtschule über die Berufsausbildung und Hochschule bis zur Erwachsenenbildung.
Der Artikel 24 der UN Behindertenrechts-Konvention besagt, dass sich die Verpflichtung zur inklusiven Bildung auf das gesamte Bildungssystem bezieht. Damit sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen gemeint, die zumindest auch einen Bildungsauftrag haben, von der frühkindlichen Bildung bis zu postuniversitären Weiterbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …