Inklusive Bildung – ein Gewinn für die Gesellschaft

Teil 7 - Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?

Staatenprüfung : Österreich
BIZEPS

Inklusive Pädagogik hat den Anspruch, Hindernisse beim Lernen und bei der Entwicklung für alle Kinder zu beseitigen und Aussonderung erst gar nicht zuzulassen.

Was bedeutet Inklusion im Bildungsbereich?

Bereits 1994 wurde in der „Salamanca-Erklärung“ festgehalten, dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen, emotionalen, intellektuellen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das UNESCO-Dokument beschreibt ausführlich, welche Veränderungen in Bildungssystemen notwendig sind, um Bildungseinrichtungen inklusiv zu machen. In diesem Dokument wird weiters deutlich gemacht, dass es dabei nicht um die Anpassungsleistung vom Individuum geht, sondern um grundsätzliche Veränderungen in Organisationen und Strukturen.

Inklusive Bildung in Österreich

Das derzeitige österreichische Bildungssystem ist kein inklusives, sondern trotz der Novellierung der Schulgesetze – auch im Wortlaut – nach dem Integrationskonzept ausgerichtet. Dies betrifft die gesamte Bildungslaufbahn von der frühkindlichen Bildung, der Pflichtschule über die Berufsausbildung und Hochschule bis zur Erwachsenenbildung.

Die Eckpunkte:

  • Bereits im Kindergarten gibt es zu wenig Angebote an integrativen Gruppen und ausreichend qualifiziertes Personal.
  • Im Pflichtschulbereich besucht noch immer ca. die Hälfte aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Sonderschule.
  • Die theoretische Wahlfreiheit von Eltern und Kindern auf die passende Unterrichtsform ist in der Praxis kaum gegeben.
  • Neue Sonderschulen werden gebaut, anstatt volle Inklusion von SchülerInnen mit Behinderungen voranzutreiben.
  • Es fehlt in Österreich insgesamt das Recht auf inklusive Bildung nach Beendigung der Pflichtschule bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus.
  • Die Österreichische Gebärdensprache ist nicht als Unterrichtssprache anerkannt.
  • Es mangelt an einem gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung: Bei den meisten Studienrichtungen bestehen bauliche Barrieren und die Lehrpläne sind ausschließlich auf Menschen ohne Behinderungen ausgelegt.

Der Artikel 24 der UN Behindertenrechts-Konvention besagt, dass sich die Verpflichtung zur inklusiven Bildung auf das gesamte Bildungssystem bezieht. Damit sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen gemeint, die zumindest auch einen Bildungsauftrag haben, von der frühkindlichen Bildung bis zu postuniversitären Weiterbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen.

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