Inklusive Bildung für Alle

Auftrag und Forderung der ersten gemeinsamen Tagung von ÖAR und I:Ö

Schule
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Das Thema „Was unterscheidet Inklusion von Integration?“ wurde sowohl von der nationalen als auch von der internationalen Perspektive, mit klarem Focus auf die europäische Dimension, betrachtet.

„Eine der größten Gefahren für die Aussonderung von Menschen mit Behinderung geht vom biologistischen Weltbild aus: Menschen werden vom Subjekt zum Objekt gemacht und die Person wird in Kategorien und Eigenschaften zerlegt,“ so Prof. Dr. Josef Fragner (PÄDAK Linz) in seinem Referat „Der weite Weg von der Bildung für Alle zum inklusiven Unterricht“.

Seit knapp 20 Jahren werden in Österreich integrative Schulklassen geführt, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, und die Erfolge von schulischer Integration in Volks- und Hauptschule sprechen mittlerweile für sich, etwa am Beispiel der Steiermark: hier werden 81% aller Schulklassen bereits integrativ geführt. Jedoch die Weiterführung des gemeinsamen Bildungsweges an berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen, an Fach- und Berufsschulen ist derzeit vom Gesetz her noch immer nicht gesichert.

Das inklusive Menschenbild – die Verschiedenheit liegt im Gemeinsamen – würde eine grundsätzliche institutionelle und strukturelle Systemveränderung voraussetzen. Für den Weg dorthin muss Nichtaussonderung in allen Lebensbereichen – unabhängig von Art und Ausmaß der Behinderung – selbstverständlich sein.

Während Integration einen vorausgehenden Ausschluss aus den Leistungszusammenhängen der modernen Gesellschaft impliziert, geht es bei Inklusion um die Teilhabe aller Menschen an der komplexen und differenzierten Gesellschaft.
Der Artikel 7 der Bundesverfassung („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden …“) garantiert de facto jedem behinderten Kind einen Platz in der Schule seiner Wahl. Vielerorts ist das bereits Selbstverständlichkeit, mancherorts jedoch herrschen noch katastrophale, diskriminierende Umgangsweisen mit Eltern behinderter Kinder.

„Eltern, fordert euer Recht ein!“, so lautete der Aufruf von Univ.Prof. Dr. Bernd Schilcher in seinem Referat. Sektionschef MR Dr. Heinz Gruber vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestätigte, dass Integration nicht an baulichen Gegebenheiten scheitern darf: „Jedes körper- und sinnesbehinderte Kind, das die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, muss in die betreffende Schule aufgenommen und entsprechende Hilfen müssen zugekauft werden,“ so Gruber, und abschließend „nehmen sie mich beim Wort!“

So positiv hier die Aussage, so entmutigend diese in Bezug auf die gesetzliche Weiterführung schulischer Integration: „Derzeit seien keine strukturellen Veränderungen notwendig und geplant, in diesem Bereich muss man sich erst neue Modelle überlegen“, so Gruber.

Maria Brandl, die Vorsitzende von I:Ö, forderte in ihrer abschließenden Zusammenfassung, dass das EU-Jahr der behinderten Menschen 2003 zu gesetzlichen Veränderungen im Bildungsbereich für behindere Menschen führen müsse. Als das tragfähigste Fundament einer individuellen, bestmöglichen Bildung für Alle forderte sie die Umsetzung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes.

Der „Nationale Informationstag“, der alljährlich von der ÖAR durchgeführt wird, ist immer themengleich mit dem von der EU vorgegebenen Motto für den „Europäischen Tag behinderter Menschen“ am 3. Dezember. Die Tagung wurde im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen mit der finanziellen Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt.

Das Positionspapier von I:Ö zu „Inklusive Bildung“ ist kostenlos erhältlich bei info@ioe.at.

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