Seit Monaten protestieren die behinderten Menschen Österreichs gegen die Art und Weise, in der in Weiz ein Gendarmerieposten gebaut werden soll. Dem Eingangsbereich sollen 8 Stufen vorgelagert werden.

Da mit dieser Planung Erlässe und Gesetze gebrochen werden, die barrierefreies Bauen für Bundesgebäude vorschreiben, führte dieses Vorhaben auch zu einer parlamentarischen Anfrage der Grünen, die Innenminister Schlögl nun beantwortete.
Der Innenminister weist darauf hin, daß der Neubau mit einer Hebebühne nachgerüstet wird (wie das für gewöhnlich nur mit alten, historischen Gebäuden geschieht).
„Ein Innenminister, der die Gesetze nicht kennt, stimmt mich nachdenklich“ stellt Dr. Klaus Voget, Präsident der Dachorganisation der Österreichischen Behindertenverbände (ÖAR) fest, „schließlich sagt der § 34 BVG ganz klar, daß ein niveaugleicher Zugang oder die Anordnung vom Rampen mit Geländer auszuführen ist“.
„Beim einfachen Staatsbürger führen Gesetzesverletzungen zu schmerzhaften Konsequenzen, sollte der Gendarmerieposten in Weiz so ausgeführt werden wie geplant, werden wir sorgfältig prüfen lassen, wieweit beteiligte Personen haftbar gemacht werden können“, so Voget abschließend.