Innsbruck diskutiert E-Scooter-Verbot

Wie realistisch ist ein Verbot?

Tafel mit der Aufschrift Innsbruck
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Ein generelles Verbot von Leih-E-Scootern in der Stadt Innsbruck könnte bald Realität werden, wie Informationen von ORF-Tirol und der KRONE nahelegen.

Ein Vorstoß in diese Richtung wird von Tiroler Behindertenverbänden und der SPÖ-Stadträtin Elisabeth Mayr unterstützt. Die offizielle Vorlage des Verbotsantrages ist für den 9. November 2023 im Gemeinderat geplant.

Das Bestreben, die E-Scooter aus dem Stadtbild zu entfernen, basiert auf der Kritik, dass die Fahrzeuge, wenn sie unachtsam abgestellt werden, für Fußgänger:innen, insbesondere für Personen mit Sehbehinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen, zur Stolperfalle werden.

Julia Golser von Selbstbestimmt Leben Innsbruck wird von ORF-Tirol mit der Forderung nach einem Verbot zitiert. Sie kritisiert, dass die neuen Technologien Rückschritte in der Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes bedeuten könnten. Elisabeth Mayr führt weiter aus, dass die Bemühungen, eine ordnungsgemäße Nutzung und Parkung der Scooter zu gewährleisten, bisher nicht zu den gewünschten Verbesserungen geführt haben.

Wie realistisch ist ein Verbot?

Die politische Landschaft im Hinblick auf diese Frage ist allerdings gespalten. Während die SPÖ und Behindertenverbände für ein komplettes Verbot plädieren, stehen die Grünen und die ÖVP einem generellen Verbot skeptisch gegenüber und sprechen sich für striktere Regelungen aus. Die FPÖ hingegen unterstützt die Forderung nach einem Verbot, wie ORF-Tirol berichtet.

Die Diskussionen um die E-Scooter in Innsbruck stellen einen Schnittpunkt verschiedener städtischer Interessen dar, bei dem es um die Balance zwischen Mobilität, Sicherheit und Zugänglichkeit geht. Die nächsten Schritte des Gemeinderats werden zeigen, ob und wie ein Ausgleich gefunden werden kann, der allen Bürgerinnen und Bürgern von Innsbruck gerecht wird.

Update (9. November 2023): Der Antrag von Stadträtin Mayr auf ein Verbot erhielt keine Mehrheit, berichtet MeinBezirk.at. Das Anliegen wurde zur weiteren Behandlung an den Stadtsenat zugewiesen.

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