Innsbrucker Landesgericht versagt in Sachen Barrierefreiheit

Die Rollstuhlfahrerin Svetlana Moshkovich kann ihre Geschworenenpflicht wegen fehlender Barrierefreiheit nicht wahrnehmen und fährt kilometerweit umsonst. Ein Kommentar.

Tafel mit der Aufschrift Innsbruck
BilderBox.com

Österreichische Bürger:innen, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind, können bei Gerichtsverfahren über schwere Straftaten als Geschworene berufen werden. Wer berufen wird, wird per Los entschieden.

Der Geschworenenpflicht nicht nachzukommen, kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Doch wie der vorliegende Fall zeigt, kann die Ausübung der Pflicht am Gericht selbst und dem gänzlich fehlenden Verständnis für Barrierefreiheit scheitern.

Das ist passiert

Svetlana Moshkovich, Weltmeisterin im Para-Cycling, sollte bei einem Prozess wegen versuchten Mordes als Geschworene dabei sein. Die schwangere Rollstuhlfahrerin fuhr dafür extra von Italien nach Innsbruck zum Landesgericht. Vorab fragte sie sogar, ob sie problemlos mit dem Rollstuhl an den für sie vorgesehenen Platz kommen könnte, schildert Moshkovich, in einem Bericht von tirol.orf.at.

Auch bat sie wegen des für sie umständlichen und weiten Weges von der Geschworenenpflicht entbunden zu werden, was das Gericht ihr nicht gestattete. Svetlana Moshkovich wurde aber versichert, dass sie problemlos an ihren Platz im Gerichtssaal kommen würde.

Doch leider stellte sich vor Ort heraus, dass der Weg vom Beratungszimmer auf die Geschworenenbank nicht barrierefrei war. So gab es drei Stufen vom Beratungszimmer in den Schwurgerichtssaal.

Unglaubliche Inkompetenz

Nun ist Svetlana Moshkovich ganz umsonst weit gereist und hatte ein Trainingslager im italienischen Rimini abgebrochen.
Denn erst vor Ort wurde sie von ihrer Geschworenenpflicht entbunden. Das Verhalten des Innsbrucker Landesgerichts in Sachen Barrierefreiheit ist diskriminierend und inkompetent.

Man wisse nicht, mit wem Moshkovich die Vorladung diskutiert habe. Bei stichhaltigen Argumenten wäre eine Enthebung von dieser Pflicht durchaus vorstellbar gewesen, sagt die Sprecherin des Landesgerichts, Birgit Fink.

Viel unglaublicher ist die Tatsache, dass das Gericht eigentlich über eine Rampe verfügt, wie sich erst später herausstellte. Stattdessen schlug man Moshkovich vor, sich von zwei anderen Geschworenen in den Gerichtssaal tragen zu lassen, das ist sehr gefährlich und für Moshkovich eine Verletzung ihrer Würde. Eine Rampe habe man nicht erwähnt.

„Damit wurden meine Rechte völlig missachtet“, so die Parasportlerin.

Wie kann man Menschen mit Behinderungen als Geschworene verpflichten, und grundlegende Dinge wie Barrierefreiheit komplett ignorieren?

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  • Klaudia Karoliny , Antworten

    09.02.2026, 12:35

    Kann man eigentlich Gerichte auch schlichten? Wenn ja, dann unbedingt. Das ist ja echt eine sagenhafte Diskriminierung!

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