Integration ist unteilbar!

"Plattform Integrationsinitiative" gegründet

Schule
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Integration an der Volksschule ist seit dem Jahre 1993 gesetzlich verankert. Dies bedeutet, behinderte und nichtbehinderte Kinder besuchen gemeinsam die selbe wohnortnahe Schule (15. SCHOG-Novelle). Mit dem Jahre 1997 soll dieser gesetzliche Anspruch auch den SchülerInnen der Sekundarstufe zuteil werden.

Zur Zeit liegt ein Gesetzesentwurf des Unterrichtsministeriums vor, der von ca. 85 Stellen begutachtet wird und danach im Nationalrat als neues Gesetz verabschiedet wird. Der Gesetzesentwurf beinhaltet wesentliche Novellierungen, die weder den qualitativen-sozialpädagogischen Anforderungen entsprechen, noch einer kindzentrierten Pädagogik.

Im Februar dieses Jahres trafen Eltern- und LehrervertreterInnen (AGIL-Aktionsgemeinschaft der IntegrationslehrerInnen Wien, Elterninitiative Aktion: Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen sowie der ZV- Zentralverein der Wr. Lehrerschaft/Sekt. SonderschullehrerInnen) zusammen und gründeten die „Plattform Integrationsinitiative“. Ziel war und ist:

Integration in unteilbar!

Mittlerweile haben sich der Plattform Integrationsinitiative angeschlossen:

  • APFL/UG (Aktive PflichtschullehrerInnen),
  • BIZEPS (Zentrum für selbstbestimmtes Leben),
  • domino (Verein für gehinderte Menschen) und
  • Integration:Österreich (Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen)

Der Gesetzestext wurde von den Mitgliedern der Plattform in vielen Punkten bemängelt:

1. Zielparagraph:

Dieser ist sozusagen das Herzstück aller folgenden Paragraphen und Novellierungen. Aus diesem leiten sich alle Neuerungen und auch das Ziel des gemeinsamen Unterrichtes von behinderten und nichtbehinderten Kindern ab, nämlich die soziale Integration. Ein Zielparagraph, wie er für die Volksschule festgehalten wurde, der lautet: „Die Volksschule hat in den ersten vier Jahren eine für alle SchülerInnen gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung der sozialen Integration zu vermittelt“ scheint im Gesetzestext weder für die AHS noch für die HS auf!

2. KlassenschülerInnenzahl:

Es findet sich keine Obergrenze der KlassenschülerInnenhöchstzahl. Unsere Forderung: Maximal 22 Kinder in einer Klasse.

3. Stundentafel:

Für alle SchülerInnen muß die gleiche Unterrichtszeit gegeben sein.

4. Leistungsgruppen:

„Kannbestimmungen“ ermöglichen im neuen Gesetzesentwurf Leistungsgruppen. Wir fordern die Abschaffung dieser.

5. Zweiteilung von Behinderungen:

Mehrmals finden sich Passagen, wo von Kindern mit Sinnes- und Körperbehinderungen und Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf die Rede ist. Hiebei werden Kinder mit Sinnes- und Körperbehinderungen insofern bestraft, als sie nach dieser Einstufung keine zusätzlichen Hilfsmittel bzw. keine zusätzlichen pädagogischen Stützen erhalten.

6. Aufnahme in die AHS:

  • Keine Schutzbestimmungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Keine Formulierung, daß eine 4. Klasse VS geschlossen an eine Sekundarstufe übertreten kann.

7. Kleines LehrerInnenteam

In den Entwürfen ist nur von Möglichkeiten – also „Kannbestimmungen“ – die Rede. Gefordert wird eine Mußbestimmung um Projektunterricht, fächerübergreifenden Unterricht usw. zu gewährleisten.

Die Plattform Integrationsinitiative tritt für eine Erziehung ohne Aussonderung ein.

Ein sozial-pädagogischer Unterricht bedingt klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Denn: Eine kindzentrierte Pädagogik geht davon aus, daß menschliche Unterschiede normal sind, daß das Lernen an das Kind angepaßt werden muß und nicht umgekehrt. Wir hoffen, daß dieses Umdenken alljenen zugute kommt, die davon unmittelbar betroffen sind: SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern.

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