Integration von Kindern mit Behinderungen in Wiener Kindertagesheimen

Das schon seit Jahren größte Problem im Bereich Kindergarten und hier schwerpunktmäßig im Bereich der Integrationsgruppen für Kinder mit Behinderungen, ist die erschreckende Tatsache, dass es viel zu wenig integrative Kindergartenplätze gibt.

Kindergartengruppe im Kreis
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Im Kindergartenjahr 2009/10 sind an Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen (Städtische Kindergärten) insgesamt 264 Integrationsgruppen an 132 Standorten installiert. Davon 135 Kindergartengruppen, 123 Hortgruppen sowie 6 Familiengruppen für 3-10-Jährige.

Außerhalb des städtischen Bereichs gibt es einige wenige Träger, welche Integrationsplätze anbieten und hier zumeist auch nur spezifische Gruppen für beispielsweise Kinder mit Körperbehinderungen, …. Bei privaten Kindergartenträgern scheitert die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung (Einzelintegration) zumeist an den fehlenden finanziellen und den daraus resultierenden personellen Ressourcen.

Wartezeit

In einer gemeinderätlichen Anfrage im Juni dieses Jahres antwortete der zuständige Sozialstadtrat Oxonitsch auf die Frage, wie lange die Wartezeiten für einen integrativen Kindergartenplatz betragen, folgendermaßen:

„Unter Wartezeit wird die Zeit zwischen beabsichtigtem Eintritt des Kindes (Wunschtermin) in den Kindergarten oder Hort und dem tatsächlichen Eintritt des Kindes verstanden: Sofern sich Eltern im Jahr vor dem gewünschten Eintritt anmelden, gibt es so gut wie keine Wartezeiten.

Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Integrationskindergartenplatz beträgt 16 Arbeitstage, wobei die Mehrheit der Kinder zum Wunschtermin der Eltern untergebracht werden können und somit keine Wartezeit anfällt. Im Hortbereich beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Integrationshortplatz 0,8 Arbeitstage.“

Nun sind die Erfahrungen der Eltern und unserer Beratungsstelle allerdings andere: Denn die Wartezeiten für einen integrativen Kindergartenplatz betragen mindestens ein bis zwei Jahre. Vor allem Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Kinder, die medizinische Versorgung benötigen sind davon massiv betroffen. Nach wie vor gilt hier die unausgesprochene Regel: je höher der Förderbedarf, umso länger die Wartezeit.

(Oftmals werden Eltern mit Aussagen konfrontiert wie: „Ihr Kind ist noch nicht gruppenfähig“. Hier stellt sich dann die Frage, wie ein Kind denn gruppenfähig werden soll, wenn nicht im Kindergarten).

Kinder mit Behinderungen haben zwar Anspruch auf ‚Mobile Frühförderung’, welche aber die sozialen und kognitiven Bedürfnisse der Kinder keineswegs alleinig abdecken kann.

Für AlleinerzieherInnen – und derer gibt es vor allem bei Kindern mit Behinderungen viele – wirkt sich der Platzmangel besonders negativ aus. Erhalten Frauen nach Ablauf der Karenzzeit keinen Kindergartenplatz, droht ihnen oft der Verlust des Arbeitsplatzes und in weiterer Folge die damit verbundene finanzielle und soziale Ausgrenzung.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Mit 1. September 2010 wird das verpflichtende Kindergartenjahr eingeführt werden. Die derzeit vorliegende Regierungsvorlage beinhaltet keinen Rechtsanspruch. Dieser muss aber für Kinder mit Behinderungen unbedingt geltend gemacht werden.

Mit der einstimmigen Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich des fakultativen Zusatzprotokolls durch das österreichische Parlament am 26.09.2008 durch die Bundesrepublik Österreich, wurde ein wichtiger Schritt in der Anerkennung von Rechten für Menschen mit Behinderungen gesetzt. Ebenso hat die Bundesrepublik Österreich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (speziell Artikel 23) ratifiziert und seit dem Jahr 2006 wird das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz umgesetzt.

Wir weisen insbesondere auf den Artikel 7 (Absatz 1) des Bundesverfassungsgesetzes hin, der lautet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Im 21. Jahrhundert, wo die moderne Pädagogik Schlagwörter wie ‚Offene Gruppen’, ‚Bildung’ und nicht zuletzt ‚Inklusion’ verwendet, müssen wir leider feststellen, dass veraltete Strukturen sowie immense Verwaltungsaufwände Selektion für Kinder mit Förderbedarf jeglicher Art darstellen. Chancengleichheit ist hier nicht gegeben.

Die Arbeit der PädagogInnen

Im Zuge einer Reformierung der Kindergartengesetze muss gleichzeitig auch der Berufsstand der KindergartenpädagogInnen aufgewertet und neu überarbeitet werden.

Die Arbeit der KindergartenpädagogIn ist nicht nur ein liebenswerter Job, in dem gespielt, gesungen und gebastelt wird, wie mancherorts völlig unqualifiziert behauptet wird, sondern ist eine Tätigkeit, die ein hohes Maß an Verantwortung, Toleranz, fachliche soziale Kompetenz, Flexibilität und Belastbarkeit mit sich bringt.

Dass hinter Spielen, Singen und Basteln hohe Ansprüche an qualitätsvoller Bildungsarbeit stehen, dürfte noch nicht bis zu den politisch Verantwortlichen vorgedrungen sein. Denn wie es in der Schule einen Lehrplan gibt, so gibt es auch im Kindergarten einen Bildungsplan.

Der Kindergarten ist also keine Aufbewahrungsstätte für Kinder im Vorschulalter, sondern ein Ort der Begegnung, des Lernens, des Staunens, der Neugierde, der Kommunikation …

KindergartenpädagogInnen verdienen um ein Drittel weniger als LehrerInnen im Pflichtschulbereich. Ihre Arbeitszeit in der tatsächlichen Begleitung und Betreuung der Kinder ist aber wesentlich höher und ihre Vor- und Nachbereitungszeit wesentlich geringer als jene der LehrerInnen.

Es ist also längst an der Zeit, den KindergartenpädagogInnen jene Beachtung zu schenken, die sie durch ihre wertvolle Arbeit leisten, in finanzieller wie auch in ideologischer Hinsicht.

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Ein Kommentar

  • Guten Tag,
    Ich hätte diverse Sachspenden wie z.b
    mehrere große Säcke voll Plüschtiere (über 10Säcke)
    Einige Umzugskartons voll mit Spielsachen für Baby/Kinder, Bücher, Gesellschaftsspiele etc.
    Ich wohne in Parndorf, jedoch habe ich leider kein Auto, um die Sachen zu bringen. Wäre es möglich, falls Sie Interesse an den Sachen haben sollten, dass Sie diese abholen kommen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort, LG