In einem Interview mit der Kronen Zeitung erläutert Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) das dreistufige Modell. Auch eine Regelung für Menschen mit Behinderungen wird enthalten sein.
„Künftig soll sich die Vergabe der Staatsbürgerschaft nicht mehr bloß nach der Zeit richten, sondern nach dem Fortschritt der Integration“, ist dem Artikel der Kronen Zeitung zu entnehmen.
So ist geplant, dass bei hervorragenden Deutschkenntnissen, Freiwilligenarbeit sowie hohem Einkommen die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren zuerkannt werden kann. Wer gute Deutschkenntnisse hat und sich mit seinem Einkommen die „Selbsterhaltungsfähigkeit“ schafft, kann die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren bekommen.
Regelung für Menschen mit Behinderungen
Wie im Sommer angekündigt wird im Rahmen dieser Novelle wieder eine Bestimmung in das Gesetz eingebaut, damit auch Menschen mit Behinderungen, die sich nicht mit dem eigenen Einkommen erhalten können, die Staatsbürgerschaft erhalten können. (Erst vor wenigen Jahren wurde eine diesbezügliche Regelung für Menschen mit Behinderungen ersatzlos gestrichen, was immer wieder zu Kritik führte.
Wer die Kriterien (beispielsweise „Selbsterhaltungsfähigkeit“) nicht erfüllt, bekommt keine Staatsbürgerschaft. „Ausgenommen sind Menschen mit schweren Behinderungen, die das Lernen der deutschen Sprache oder den Selbsterhalt verunmöglichen“, schreibt die Presse.
Wie die endgültige Regelung aussehen wird, ist noch nicht offiziell. „Die Novelle wird nun mit dem Koalitionspartner SPÖ diskutiert. Geht es nach Kurz, soll das neue Gesetz am 1. Juni 2013 in Kraft treten“, berichtet die Kronen Zeitung abschließend.
Erst kürzlich informierte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) den Nationalrat, dass eine Adaptierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes noch heuer dem Nationalrat zur Bearbeitung übermittelt wird.