Integrative Berufsausbildung: Fortschritt mit begrenzter Reichweite

Die geplante Verankerung der integrativen Berufsausbildung im Berufsausbildungsgesetz eröffnet Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit zur Verlängerung der Lehrzeit oder einer Teilqualifizierung.

Integration:Österreich
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Durch Ausbildungsassistenz soll eine adäquate Unterstützung – und dies vorrangig in Lehrbetrieben – sichergestellt werden.

Am 20.5.2003 endete die Begutachtungsfrist. Leider sind im Entwurf nicht alle – die volle Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen gewährleistenden – Regelungen wieder zu finden, die im Vorfeld von Arbeitsgruppen und vor allem den Sozialpartnern verhandelt wurden.

Die grundsätzliche Abweichung im Entwurf des BM für Wirtschaft und Arbeit betrifft Jugendliche, die nur Ausbildungsverträge im Rahmen der Teilqualifizierung abschließen. Sie werden jenen mit Lehrverträgen nicht gleichgestellt, somit entfällt für sie die Berufsschulpflicht!

„Es ist unerklärlich, warum das BMWA nicht verfassungskonform und wie auch von den Sozialpartnern gefordert, die Gleichstellung von Jugendlichen mit und ohne Behinderung gesetzlich verankert“ so M. Brandl (Vorsitzende von Integration:Österreich).

Jugendliche mit Ausbildungsverträgen wären zwar hinsichtlich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Familienlastenausgleichgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes und im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gleich gestellt. – Allerdings wird ihnen das Grundrecht auf regulären Berufsschulunterricht gemeinsam mit nichtbehinderten Jugendlichen verwehrt! Brandl „Wir Eltern fragen uns, warum unseren Jugendlichen nun zwar Lernen am Arbeitsplatz, im Betrieb gewährt wird, ihnen aber die Pflicht und vor allem das Recht zum Schulbesuch genommen wird“

Für Integration:Österreich ist es im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um ein Bundesbehinderten-Gleichstellungs-Gesetz unverständlich, warum Minister Bartenstein zögert, den verfassungskonformen Schritt zur Gleichstellung behinderter Jugendlicher zu setzen! Bedenklich ist dies erst recht in Hinblick auf die bis Dezember 2003 umzusetzende EU-Direktive über Chancengleichheit in Beruf und Beschäftigung.

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