Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland fordert ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

In den kommenden Wochen soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet werden. Am 22. April 2021 wurde es in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V erinnert den Bundestag zu diesem Anlass an den dringenden Nachbesserungsbedarf des Gesetzes.

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Am 22. April 2021 wurde das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in den deutschen Bundestag eingebracht. Doch Behindertenverbände – wie die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) – sind mit dem Gesetz nicht zufrieden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beinhaltet die Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen privater Unternehmen. Doch das Problem ist, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft ausschließlich digitale Produkte und Dienstleistungen, und das auch nur in wenigen Bereichen.

Der aktuelle Entwurf lässt außerdem die bauliche Barrierefreiheit völlig außer Acht. In dieser Tatsache sehen Behindertenverbände einen klaren Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

„Es ist eine Schande, dass ein Thema, welches so essenziell für die nächsten Jahrzehnte sein wird, im Bundestag nicht für die Debatte vorgesehen ist, stattdessen in einem vereinfachten Verfahren noch schneller abgefrühstückt werden soll“, sagt Jessica Schröder von der ISL in einem Beitrag auf der Internetseite des ISL.

Auch Adolf Bauer vom Sozialverband Deutschland (SoVD) stellt klar, dass das Gesetz ohne die umfängliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nicht zielführend sei. Was nützt beispielsweise ein barrierefrei bedienbarer Bankautomat, der nur über Stufen erreichbar ist?

Würde das Gesetz ohne eine ernsthafte Debatte und Änderungen einfach so durchgewunken werden, sei das ein katastrophales Signal an die Betroffenen, erklärt Bauer gegenüber kobinet-nachrichten.

Forderungen nach Verbesserung

Solange das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, bleibt noch Raum für Veränderungen. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V hat daher an die Abgeordneten folgende Forderungen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aufgestellt:

  • Menschen mit funktionellen Einschränkungen berücksichtigen
  • Den Einbezug der baulichen Umwelt und die Verpflichtung der Privatwirtschaft, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten
  • Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf beruflich genutzte Produkte und Dienste
  • Ausnahmeregelungen müssen Ausnahme bleiben. Perspektiven von Menschen mit Behinderungen müssen berücksichtigt werden
  • Eine zentrale, transparente und barrierefreie Marktüberwachung
  • Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit, in dem Selbstvertretungsorganisationen und weitere Expertinnen und Experten aktiv partizipieren
  • Eine verkürzte Übergangsfrist für die barrierefreie Gestaltung von allen in der Richtlinie abgedeckten Dienstleistungen mittels entsprechender Produkte.
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