Wirkung der Maßnahmen im europäischen Vergleich

Am 27. September 2018 tauschen sich mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Europa zur Umsetzung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen aus.
Die Konferenz „Arbeit für Alle – Employment for All“ wird veranstaltet von: Dachverband berufliche Integration Austria – dabei-austria, Österreichischer Behindertenrat, ÖGB Chancen Nutzen Büro, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, European Association of Service Providers for Persons with Disabilities, European Platform for Rehabilitation, European Union of Supported Employment.

Ziel ist es, Strategien und Wissen aus ganz Europa zusammenzutragen, mit Expertinnen und Experten zu reflektieren und eine gemeinsame Deklaration zu erarbeiten. Die Deklaration wird Maßnahmen beinhalten, um allen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Konkret werden folgende Themengebiete zur Umsetzung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Slowakei und Spanien behandelt:
- Strategien zur Umsetzung des Artikel 27 der UN-BRK (Recht auf Arbeit)
- Zugang zu Arbeit nach der Schulbildung
- Wirkung von Initiativen
- Empfehlungen für spezifische Maßnahmen
- statistische Daten zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen
„Ein großer Wissens- und Erfahrungspool entsteht durch die Konferenz ‚Arbeit für Alle – Employment for All‘ in Wien. Mit dem Blick auf erfolgreiche europäische Strategien und Maßnahmen für die Umsetzung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen erarbeiten wir gemeinsam eine Deklaration. Damit stellen wir dieses Wissen den europäischen und österreichischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern zur Verfügung“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.
#ArbeitfürAlle Berichte aus den Workshops pic.twitter.com/boP2SLN36E
— Behindertenrat (@behindertenrat_) September 27, 2018
Aktive Arbeitslose Österreich,
01.10.2018, 10:07
Ja, dem Bestehen auf die FREIE WAHL können wir uns nur anschließen, weil es eben immer ein MENSCHENRECHT auf FREI gewählte Arbeit ist (auch nach ILO Übereinkommen 122 !!!).
Nicht zu vergessen, dass auch die UNO immer wieder die „Behindertenwerkstätten“ kritisiert wo man sich immer noch weigert, reguläre Arbeitsverhältnisse mit fairer Bezahlung anzubieten. Diese Sozialausbeuter gehören auch endlich an den Schandpranger!
Hans Ortner-Peitler,
28.09.2018, 16:15
Man muss nur aufpassen, dass das Recht auf Arbeit nicht zur Pflicht wird!
Leuten mit Benachteiligung hat man aus der Steuerkasse das Leben zu
sichern. Besonders, wenn sie womöglich auch noch die Eltern verloren
haben, was jedem Kind unweigerlich passiert.
Lohnraubenden Unternehmen müssen weltweit schärfere Steuern abgezogen
werden, basta. Und nicht im Steuerwettbewerb noch senken, was der wahre
Hintergrund dieses ist. Weil dann vom Volksvermögen immer weniger für den
Normalbürger und besonders für die zu schützenden Benachteiligten, wodurch
auch immer sie es sind, übrig bleibt.