„Internationaler Tag der behinderten Menschen“ am 3. Dezember 2002

Paradigmenwechsel gefordert

Ortschild mit Aufdruck Wien
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Innovative Behindertenpolitik setzt einen Sichtwechsel voraus! Behinderung darf nicht länger im medizinischen Zusammenhang gesehen werden, sondern muss im sozialen bzw. im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden.

Die Wiener Interessenvertretung der behinderten Menschen nach § 46 des Wiener Behindertengesetzes fordert einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und legt zum 3. Dezember 2002 ,“Internationaler Tag der behinderten Menschen,“ zwei unfangreiche Berichte zur Lage der behinderten Menschen in Wien vor.

Diese Berichte sind im Herbst 2002 erarbeitet worden und sind in der Sitzung vom 28.11.2002 einstimmig beschlossen worden.

Rahmenbedingungen für Persönliche Assistenz
Die Interessenvertretung setzte im Herbst auf ausdrücklichen Wunsch von Frau Vizebürgermeisterin Grete Laska einen Arbeitskreis ein, an der auch VertreterInnen der Magistratsabteilung 12 teilnahmen. „Der Bericht soll die Grundlage für die politische Umsetzung von Persönlicher Assistenz als Standardleistung bilden“, so Andreas Oechsner, Vorsitzender der Interessenvertretung und Moderator dieser Arbeitsgruppe. Zentrale Forderung des Berichtes ist die rechtliche Verankerung der Leistung „Persönliche Assistenz“ im Wiener Behindertengesetz.

Es kann nicht sein, dass berufstätige behinderte Menschen weiterhin in Pflegeheime leben müssen, nur weil der notwendige Assistenzbedarf nicht ambulant abgedeckt werden kann. Die Stadt Wien muss sich endlich dazu bekennen, dass behinderte Menschen die gleichen Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten, wie nicht-behinderte Menschen.

Behindertengleichstellung in Wien
Die Interessenvertretung setzte das Komitee „Behindertengleichstellung in Wien“ zur Erstellung des Berichtes ein. Diese ExpertInnengruppe erstellte den Bericht „Behindertengleichstellung in Wien – Ist-Stand und Notwendigkeiten“, der in anschaulicher wie drastischer Weise die eher ernüchternde Lebensrealität behinderter Menschen in Wien dokumentiert.

„Rund 60 behindertendiskriminierende Wiener Rechtsvorschriften und zahlreiche faktische Benachteiligungen und Diskriminierungen behinderter Menschen in Wien sind derzeit bekannt“, so Mag. Michael Krispl, Vorsitzender des Komitees. „Wir brauchen notwendiger Weise ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz, damit der Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann und die Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen wirksam bekämpft werden kann“ bringt es der Jurist auf den Punkt.

Beide Berichte werden der Stadtregierung und dem Landtag zugeleitet.

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